Mietrecht, Mietminderung wegen Wasserschaden?
Schönen guten Tag,
Wir sind Mieter und das ist unser Anliege: Ende November 2020 haben haben wir Wasserschaden/Schimmelbildung an der Decke im Wohnküche bei dem Vermieter gemeldet. Erst Ende Januar 2021 wurde angeblich eine Firma beauftragt, um Sanierarbeiten bei dem Nachbarn über uns durchzuführen. Wir haben nichts mitbekommen, aber laut Eigentümer sollte das jetzt "trocken" sein. Erst Ende Mai 2021 wurde die Verkleidung an der Decke in unsere Mietwohnung "repariert" bzw, alte verschimmelten Holzplatten gegen neue ausgetauscht und das wars....
Jetzt seit dem 6.02.2022 tropft Wasser durch die bereits sanierte Stelle, wir haben das sofort gemeldet, und erst gestern 17.02.2022 hat sich der Eigentümer bei einer Firma gemeldet, denn es ist ein Problem mit undichten Festern.... naja lange Rede kurzer Sinn, was können wir hier tun? Ist hier eine Mietminderung möglich? oder wie lange müssen wir warten um nach Mietminderung zu fragen?
Danke und Grüße
2 Antworten
...eine angemessene Frist setzen um den Schaden zu beheben ist nie verkehrt..
Dann dem Vermieter mitteilen das man eine Mietzahlungsminderung macht.
Hallo Gerhart, bis jetzt ist noch nichts passiert. Vermieter meldet sich nicht. Ich möchte gerne wissen in wie viel Prozent soll ich bei der Mietminderung anfangen? Danke im Voraus!
Danke für eure Antworte! Wie viel Prozent darf/soll/kann man in diesem Fall nutzen? heute der 23.2.2022 bekommen wir noch keine Rückmeldung... wenn wir diesen Freitag nichts vom Vermieter hören, würden dann ein Schreiben rausschicken. Nochmal DAnke!
Wenn dich der Wasserschaden in deiner Wohnung nicht einschränkt >tropfen durch die Zimmerdecke. Eimer aufstellen, Wasser ausschütten< kannst du keine Mietminderung machen, 5% wären trotzdem denkbar als Erinnerungsstütze für den Vermieter.
Dabei ist das ja ein Versicherungsfall, den die Immoversicherung des Hauses regelt und auch deine Mietminderung dem Vermieter erstattet. Der Vermieter hat dadurch keine Verluste, er muss nur tätig werden. Schreibe mal eine Abmahnung an den Vermieter.
Du hast als Mieter auch ein Zurückbehaltungsrecht, hier würde ich mal 30% ansetzen. Ist die Reparatur beendet, musst du aber nachzahlen.
Liebsten Dank für deine Antwort! Also, seit dem 6.2.2022 mussten wir zwei Eimer hinstellen weil da es ständig getropft hat, am schlimmsten Tag haben wir zwei cm an Wasser im Eimer gesammelt. Wir haben alles abfotografiert. Also, 5-10% Mietminderung wäre in Ordnung? Die Abmahnung werden wir demnächst rausschicken.
Ich kann deine Beinträchtigung nicht einschätzen, bleibe vorsichtshalber bei 5 %.
Die angemessene Mietminderung kann mit der Mietzahlung März bereits taggenau einhergehen. 7. 2. bis 28.2. = 21 Tage