Mietminderung wegen feuchter Wand + Wasserflecken?
Hallo zusammen,
ich habe meinem Vermieter am 14.12.2015 einen Wasserschaden an der Decke im Büro gemeldet. ( KOmmt wohl von Tauwasser und einem Undichten Lüftungsrohr) Dann hat er uns immer wieder vertröstet. Letzten Monat haben wir die Mietminderung von 20% für den gesamten Zeitraum angekündigt und entsprechend die Miete gekürzt.
Heute ist das Rohr ausgetauscht worden und der Grund für den Schaden scheint wohl nun nach 8 Monaten Wartezeit behoben zu sein.
Die Wand ist seit 8 Monaten feucht und das Messgerät zeigte mir eine Feuchtigkeit von 34 % an. Außerdem sind immer noch Wasserflecken zu sehen und ich befürchte, dass sich hinter der Tapete bereits Schimmel gebildet hat.
Muss mein Vermieter dafür ebenfalls aufkommen und kann ich hier die Miete auch mindern? Ich habe in der Aufforderung geschrieben, er soll den Schaden inklusive Folgearbeiten erledigen bis zum 30.07.2017 und ansonsten würde ich die Arbeiten selbst erledigen lassen und in Rechnung stellen.
Wie lange muss ich ihm in der Regel nun für die Folgearbeiten noch Zeit geben? Und kann ich das einfach selbst machen lassen und von der Miete abziehen oder die Miete mindern, wenn er das nicht macht?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße Keksi
2 Antworten
Ich hoffe inständig für dich, dass du das mit der Mietminderung rechtswirksam gemacht hast. Ansich ist du berechtigt, mit Meldung des Mangels die Miete zu mindern. Wenn du dir das Recht aber erst nach 5 oder 6 Monaten einräumst, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn du aber nach 6 Monaten rückwirkend die Miete minderst, dann gibst du dem Vermiete eine Steilvorlage zur Kündigung wegen ungerechtfertigter Mietminderung. Entsteht dadurch eine Mietschuld von 1 Gesamtmiete + 1 Cent, dann kann der Vermiete sogar fristlos kündigen.
Die Ersatzvornahme kann von dir eingeleitet werden, weil der Vermieter nicht fristgemäß deine Forderung erfüllt hat. Achte darauf, dass die Aufrechnung erst im Oktober erfolgen darf, wenn du heute den Auftrag auslösen solltest.
Auch hier ist eine Mietminderung zusätzlich möglich, solltest du aber nicht verfolgen, weil der Schaden geringfügig ist. Die 20% Minderung halte ich auch für überzogen. Hast du dich dazu vorher beraten lassen?
Ich habe mich vorher erkundigt und beraten lassen vom Mieterschutzbund. Hier hieß es: Mietminderung anmelden, sollte der Vermieter aus irgendwelchen Gründen widersprechen, dann müsse er klagen. Außerdem habe ich während einer Mietminderung einen Kündigungsschutz. Und die Mietminderung kann ich auch rückwirkend erwirken seit Beginn des Schadens. Sollte er uns kündigen, werde ich dagegen Klagen. Da wir alles dokumentiert haben seit beginn des Schadens bis heute, bin ich gespannt wie das ausgeht. 20 % für eine Mietminderung von einem Raum, den wir komplett nicht mehr nutzen können, da die ganze Wand und die Decke klitschnass ist, halte ich nicht für überzogen. Alles musste raus geräumt werden, und wir sind immer wieder mit Chlor hinterher um dem Schimmel entgegen zu wirklen. Wir sollten den kompletten Raum heizen und die Heizkosten sollten angeblich mein Vermieter zahlen, nun will er hiervon nichts mehr wissen und wir haben 4 Monate stetig geheizt in einem leeren Raum. Wieso findest du 20 % überzogen, wenn Du die Ausmaße des Schadens nicht kennst?
Danke für den Hinweis mit der Ersatzvornahme. :)
Viele liebe Grüße
Das ist muss nicht sein
Mann muss schauen von was die Feuchtigkeit kommt
Kann sein auch von den Nachbarn
Hast du meine Frage gelesen? ^^ Heute wurde das Rohr ausgetauscht und der Grund für den Schaden scheint nun behoben. Es geht überhaupt nicht um den Schaden an sich.