mietrecht,darf vermieter mit der bank halbjährlich zur kontrolle der wohnung kommen?

8 Antworten

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ich kann mir absolut nicht vorstellen das eine bank mitarbeiter entsenden um durgeführte renovierungsarbeiten zu überprüfen. wenn die kreditvergabe erfolgt ist interessiert sich die bank wenn überhaupt für die handwerkerrechnungen. ich nehme an dein vermieter täuscht dir den grund nur vor um regekmässig deine wohnung zu kontrolieren. den begleiter deines vermieters würde ich bei dem ersten besuch einmal ganz genau durchleuchten.

Haesilein1951  28.08.2009, 10:00

so sehe ich dies auch. Ich habe lange in einer Immob.firma gearbeitet. Von der Bank hat sich nach dem Kauf niemand eine Whg. angeschaut. Dies klingt alles etwas merkwürdig. Da will der Vermieter einen Grund vorschieben, um alle halbe Jahr mal in die Whg. zu können. Dalia sollte einer weiteren Besichtigung nicht zustimmen. Wenn allerdings der Vermieter eine Whg. verkaufen will, so hat er ein Recht mit Interessenten die Whg. anzuschauen. Für die Bank reicht eine Aufstellung der Investionen aus.

koebes48  31.03.2021, 15:10

Ich sehe das genauso. MAXIMAL ist einmal pro Jahr eine Besichtigung des Vermieters gestattet. Auch hierfür muss einen Grund nennen

Jedes halbe Jahr? - Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich würde mal die Bank fragen, was das soll.

Du mußt angekündigte Besuche Deines Vermieters dulden, auch zur normalen Wohnungsbesichtigung. Aber halbjährlich - das käme mir auch als Vermieter etwas übertrieben vor.

dalia4499 
Fragesteller
 27.08.2009, 14:43

das habe ich auch vor wenn die das erste mal kommen..

vincero  27.08.2009, 17:07
@dalia4499

richtige einstellung, kläre das ganz offen vor dem vermieter mit dem banker

Wenn der Termin angemeldet wird solltest Du ihn bestätigen.

Nein, natürlich nicht. In Deinen vier Wänden bist Du der Hausherr und bestimmst ganz allein, wer über die Matte kommt. Schaue vorsorglich in Deinen Mietvertrag, ob es dort anderslautende Vereinbarungen gibt.

Alles eigentlich ganz einfach.

Die "Bank" musst du nicht in deine Wohnung lassen, da kann ja jeder kommen, du bist doch kein Bahnhof. Was den Vermieter betrifft, dazu folgendes:

In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).

Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).