Gehört die Regenrinne zu "Dach und Fach"?

9 Antworten

wortwörtlich denke ich nicht, da fach auf fachwerk bezogen ist und somit nur die wände einschließt. die regenrinne gehört meiner meinung nach nicht zum dach. mein tipp: such dir nen guten anwalt, der begründet, dass dach und fach eine redensart für das gesamte haus ist o.ä. oder finde einen weg zu begründen, dass die regenrinne teil des daches ist.

die regenrinne gehört wie die Wasserrohre und ähnlichen Dingen zum Haus (ist fester Bestandteil des Hauses) und ist deshalb definitiv NICH Mietersache

Natürlich gehört die Regenrinne nicht dazu. Denn ein Dach ist ohne Regenrinne weder vollständig, noch zulässig. Im übrigen würde ich Dir vorschlagen, den Mietvertrag ohnehin durch den nächstgelegenen Mieterverein prüfen zu lassen. Denn (außer bei Gewerbemietverträgen) dürfen Instandsetzungsarbeiten nicht auf den Mieter abgewälzt werden (also ungültige Regelung). Ausnahme sogenannte Bagatellschäden, wozu die Dachrinne sowieso nicht zählt.

****Es ist ganz selbstverständlich, daß eine Regelrinne zum Haus gehört und die Erneuerung selbstverständlich der Eigentümer durchzuführen hat. Mit der Dachrinne hast Du nichts zu tun. Sag ihm ganz klar, daß die D-Rinne zum festen Bestandteil des Hauses gehört und er sie zu erneuern hat. ****

Um eine rechtlich kompetente Antwort überhaupt in Betracht ziehen zu können, müsste man die Klausel im Wortlaut kennen.

Dann müsste man noch wissen, ob es gewerbliche Miete oder Wohnraummiete ist.