Mietrecht - Verbot des Wäscheaufhängens im bisher genutzten Keller?

9 Antworten

Hallo, wir wohnen in einem kleinen Mehrfamilienhaus und haben von unserer Vermieterin seit 8 Jahren die Erlaubnis, unsere Wäsche in einem der Kellerräume aufzuhängen. Nach einer Meinungsverschiedenheit verbietet uns unsere Vermieterin nun plötzlich, den Keller weiter zu nutzen und verlangt, dass wir die Wäsche in der Wohnung trocknen. Kann sie das so einfach oder ist aus der jahrelangen Nutzung ein Gewohnheitsrecht entstanden?

Das Mietrecht sieht kein Gewohnheitsrecht vor, also kann die Vermieter das auch verlangen.

Sie darf.

Aber: jeder ist verpflichtet die Mieträume zu schützen. D.h. Du darfst eigentlich die Wäsche NICHT in der Wohung aufhängen..da sich durch die hohe Luftfeuchtigkeit in den Wintermonaten Schimmel bilden kann. Das wäre dann vorsätzlich..

Da du einen Balkon hast, musst du diesen zum Trocknen deiner Wäsche benutzen.

Wenn du keinen Balkon hättest, müsste allerdings irgendwo ein gemeinsamer Wäscheraum sein....Keller/Dachboden usw.

Selbstverständlich dürfen Mieter ihre Wäsche auch in der Wohnung trocknen, selbst dann, wenn dies mietvertraglich untersagt wird. Auch dann, wenn es einen Trockenraum gibt. Das gehört zur vertragsgemäßen Nutzung. Es muss dann natürlich für ausreichende Lüftung gesorgt werden.

Wenn du keinen Balkon hättest, müsste allerdings irgendwo ein gemeinsamer Wäscheraum sein....Keller/Dachboden usw.

Seit wann gibt es da ein Gesetz dafür, was ein Vermieter seinen Mietern zum Trocknen vorhalten muss?

Gibt es keine Möglichkeit in der Wohnung, die man bewohnt, Wäsche zu waschen und/oder zu trocknen, aber man will das unbedingt tun, dann ist die Wohnung schlicht ungeeignet. Am besten dann eine andere Wohnung suchen.

Der nächste Mieter geht vielleicht grundsätzlich in den Waschsalon oder läßt das Thema Wäsche komplett von der Mami erledigen oder von einer Haushälterin in deren eigener Wohnung. Für den Vermieter reduziert sich zwar irgendwie die Auswahl der Mietkandidaten, aber eine Wohnung wird dadurch nicht unbenutzbar.

hi,ja sicher kann sie das,denn das nutzen des kellers war bisher ein bonus den die vermieterin nun wieder einkassiert hat. das darf sie,denn es ist ihr eigentum

Es ist zwar richtig, dass es im BGB kein Gewohnheitsrecht gibt. Aber nach 8jähriger Nutzung des Raumes zum Wäsche trocknen (auch durch andere Mieter?)kann hier schon zumindest konkludentes Handeln festgestellt werden. Dieses jetzt plötzlich zu verbieten sehe ich als sittenwidrig und nicht hinnehmbar.

Es gibt zwar im Mietrecht keine Gewohnheitsrechte.

Aber ein Streit kann kein Verbot sein, da müssen schon andere Argumente her.

Ignoriere das Gelaber, denn was will die Vermieterin denn als nächstes machen – etwa euch kündigen – lachhaft.

Es ist zwar lächerlich, aber eine Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden und muss nicht begründet werden.