Mietrecht - SEPA Lastschriftmandat entziehen?
Hallo, ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Es geht darum, dass ich kürzlich einen Mietvertrag unterzeichnet habe und auch meine Unterschrift für ein SEPA Lastschriftmandat abgegeben habe. Nun ist es so, dass der Vermieter schon am letzten eines Monats abbucht und mir das nicht in den Kram passt, da mein Gehalt am 1. eines Monats kommt. Jetzt die Frage: Kann ich dem Vermieter die SEPA Lastschrift entziehen oder ist dies durch die Unterschrift zu Vertragsbeginn nicht mehr möglich?
ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe 🙂
11 Antworten
Die Einzugsermächtigung kannst du jederzeit entziehen und die Lastschriften zurückgeben. Das steht unabhängig vom Mietvertrag. Beides würde ich aber nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter tun. Bist du nämlich vertraglich verpflichtet, die Einzugsermächtigung zu erteilen, kann das arg Mecker geben. Noch empfindlicher ist es, wenn du die Lastschriften zurückgibst - dann hast du nämlich keine Mieten gezahlt und der Vermieter kann dich auf den Topf setzen.
Hast du den Kontakt aufgenommen, um die Situation zu klären?
Das ist möglich. Du kannst das Geld auch zurückbuchen, wenn du willst.
Der Vermieter wird davon allerdings nicht begeistert sein.
Eine Lastschrift kannst Du jederzeit wiederrufen, Du musst nur dafür sorgen, also z.B. durch Einrichten eines Dauerauftrages, dass die Verbindlichkeit, hier deine Miete, zum vereinbarten Zeitpunkt beim Gläubiger (Vermieter) eingeht.
Soviel zum Grundsätzlichen.
Besser wäre es, den Vermieter darauf anszusprechen und ihn zu bitten, dass er dafür sorgt, dass die Lastschrift zum vereinbarten Zeitpunkt, also dem 01.d.M. abgebucht wird.
Das sollte eigentlich kein Problem sein.
"Sehr geehrter Herr XYZ,
Da mein Gehalt erst zum jeweiligen Monatsersten auf mein Konto eingeht, möchte ich sie bitten, die jeweils fällige Miete auch erst zum jeweiligen Monatsersten abzubuchen.
Mit freundlichen Grüßen"
Wäre der erste Schritt. Wenn dieser Bitte nicht entsprochen bzw. diese abgelehnt wird ...
"Sehr geehrter Herr XYZ,
ich entziehe ihnen hiermit das erteilte SEPA-Mandat, meine Bank ist entsprechend informiert. Für die fälligen Mietzahlungen habe ich einen Dauerauftrag, jeweils zum Ersten des Monats eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen"
Das hat nichts mit Mietrecht zu tun. Man kann immer ein Sepa Mandat zurück ziehen. Einfach kurz und formlos dies in einem Brief erklären. So sond die Bestimmungen zum Lastschrifteinzug.