Mietrecht - SEPA Lastschriftmandat entziehen?

11 Antworten

Die Einzugsermächtigung kannst du jederzeit entziehen und die Lastschriften zurückgeben. Das steht unabhängig vom Mietvertrag. Beides würde ich aber nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter tun. Bist du nämlich vertraglich verpflichtet, die Einzugsermächtigung zu erteilen, kann das arg Mecker geben. Noch empfindlicher ist es, wenn du die Lastschriften zurückgibst - dann hast du nämlich keine Mieten gezahlt und der Vermieter kann dich auf den Topf setzen.

Hast du den Kontakt aufgenommen, um die Situation zu klären?

Aurora2010 
Fragesteller
 05.10.2018, 16:49

Hallo, danke für deine Antwort. Ja, ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen und er möchte spätestens am 1. seine Miete auf dem Konto haben. Damit seine Kredite vom
Konto abbuchen können.

Das ist möglich. Du kannst das Geld auch zurückbuchen, wenn du willst.

Der Vermieter wird davon allerdings nicht begeistert sein.

Renick  05.10.2018, 16:33
Du kannst das Geld auch zurückbuchen, wenn du willst.

Das ist kein guter Rat. Denn die Abbuchung erfolgte zurecht. Daher würde die Fragestellerin die Rücklastschriftgebühr bezahlen müssen.

Eine Lastschrift kannst Du jederzeit wiederrufen, Du musst nur dafür sorgen, also z.B. durch Einrichten eines Dauerauftrages, dass die Verbindlichkeit, hier deine Miete, zum vereinbarten Zeitpunkt beim Gläubiger (Vermieter) eingeht.

Soviel zum Grundsätzlichen.

Besser wäre es, den Vermieter darauf anszusprechen und ihn zu bitten, dass er dafür sorgt, dass die Lastschrift zum vereinbarten Zeitpunkt, also dem 01.d.M. abgebucht wird.

Das sollte eigentlich kein Problem sein.

"Sehr geehrter Herr XYZ,

Da mein Gehalt erst zum jeweiligen Monatsersten auf mein Konto eingeht, möchte ich sie bitten, die jeweils fällige Miete auch erst zum jeweiligen Monatsersten abzubuchen.

Mit freundlichen Grüßen"

Wäre der erste Schritt. Wenn dieser Bitte nicht entsprochen bzw. diese abgelehnt wird ...

"Sehr geehrter Herr XYZ,

ich entziehe ihnen hiermit das erteilte SEPA-Mandat, meine Bank ist entsprechend informiert. Für die fälligen Mietzahlungen habe ich einen Dauerauftrag, jeweils zum Ersten des Monats eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen"

Dunkerjinn  05.10.2018, 16:41

Genau so! Ggfs. den ersten Schritt auch/und parallel mündlich machen, also mit dem Vermieter sprechen. Das kommt meist am besten!

iQMastermind69  05.10.2018, 16:42
@Dunkerjinn

Man muss ja nicht immer mit dem Kopp gegen die Wand .. :-).

Dunkerjinn  05.10.2018, 16:44
@iQMastermind69

Genau! Und ich habe in meinem Leben tatsächlich meist, auch in schwierigen Situationen, die Erfahrung gemacht, wenn man mit den Leuten redet, kann man häufig mehr erreichen als durch z.B. Schweigen, Abwarten, gleich gegen die Wand usw...

Ist natürlich nicht immer so, aber viel öfter als man denkt!

iQMastermind69  05.10.2018, 16:46
@Dunkerjinn

Ich habe meine Verwalter angewiesen, jeweils zum 3. abzubuchen ... erspart im Laufe der Zeit (dem Verwalter/Vermieter) viel unnötigen Ärger bzw. Arbeit.

Renick  05.10.2018, 20:30

Die erste Möglichkeit kannst du streichen und vergessen. Darum kann man den Vermieter zwar bitten, aber mit nichts zwingen. Er hat einfach seine Vorstellung, wann die Buchung sein soll, und davon nicht abrücken. Muss er auch nicht. Da hilft nur Erlaubnis entziehen.

albatros  06.10.2018, 11:04
möchte ich sie bitten, die jeweils fällige Miete auch erst zum jeweiligen Monatsersten abzubuchen.

Würde ich so nicht tun. Die Miete ist bis 3. Werktag (Samstag zählt da nicht mit) anzuweisen.

Ich würde deshalb dieses vom BGH bekräftigte Recht nicht selbst von Vornherein einschränken.

Dauerauftrag oder noch besser Einzelanweisung sind meines Erachtens die bessere Lösung.

Es kann durchaus sein, dass am 1. des Monats der Lohn nicht auf dem Konto des Mieters ist, der Vermieter aber am 1. d. Monats einzieht. Die mietrechtlichen Bestimmungen zur Miete beziehen sich auf Werktage und nicht Kalendertage.

albatros  06.10.2018, 11:06
Für die fälligen Mietzahlungen habe ich einen Dauerauftrag, jeweils zum Ersten des Monats eingerichtet.

Muss nicht sein. Wichtig ist allein, dass die Miete bis 3. WT des Monats angewiesen wird/ist. Wie das der Mieter organisiert, ist seine Sache und geht den Vermieter nichts an.

Das hat nichts mit Mietrecht zu tun. Man kann immer ein Sepa Mandat zurück ziehen. Einfach kurz und formlos dies in einem Brief erklären. So sond die Bestimmungen zum Lastschrifteinzug.