Mietnomaden loswerden?

2 Antworten

"Wem gibt das Gericht recht ? Darf man keine Zwangsräumung machen aufgrund dieser Behinderung ?"

Wem das Gericht recht gibt können wir dir nicht sagen aber Ja es gibt Rechtssprechungen, dass das Recht des Mieters über dem Eigenbedarf steht bei einer gewissen Schwere (meistens sind das mehr Urteile bei älteren Mitmenschen, denen es im hohen Alter nicht mehr zuzumuten ist umzuziehen usw.) . Das Gericht muss beurteilen wie schwer die Behinderung denn jetzt wiegt (ob z.B. die Person bei einer Arbeitsstätte arbeitet, die er nur von dieser Wohnung problemlos erreichen kann. Oder wenn der Umzug schwere körperliche Belastung mit sich bringt, die die Gesundheit gefährdet). Kommt vermutlich auch auf die Art der Behinderung an - bei einer Blinden Person hast du nahezu gar keine Chancen wegen Eigenbedarf, denn die müsste sich ja komplett in ihrem Leben neuorientieren und wüsste nicht mehr wo was ist wenn sie umzieht

Gilt natürlich alles nur wenn der Mieter die Miete noch normal zahlt

Pflaumenplatte 
Fragesteller
 19.03.2020, 16:03

Wird ja noch schöner, jemand gehört die Wohnung und da nistet sich sowas ein, und dann bekommen die noch recht

LePetitGateau  19.03.2020, 16:06
@Pflaumenplatte

? Wieso einnisten? Möchtest du, wenn du eine lebenseinschränktende Behinderung hast aus der deiner Wohnung geworfen werden und in Obdachlosigkeit enden weil du eben aufgrund derselbigen Nirgenwo anders hin kannst? Kann schon verstehen, wieso du das nicht toll findest, aber wow wie wenig Menschlichkeit ist denn da übrig

Ich sage ja nicht dass die Person automatisch Recht hat oder bekommt, weiß ja nicht von welcher Behinderung wir da reden. Das wird sich dann zeigen.

Pflaumenplatte 
Fragesteller
 19.03.2020, 16:11
@LePetitGateau

Wie sieht es den aus ? Man kauft eine Wohnung hat eventuell noch ein Kredit am laufen um selber da einzuziehen und dann wohnt da so jemand drin der nicht raus will. Dann zahlt die Person die Miete nicht regelmäßig, hält sich nicht an Mieterhöhung, und zahlt nur wenn ein Brief vom Anwalt kommt. Und das soll bis zum Lebensende noch drin bleiben ? Nicht gerecht dafür gibt es Sozialwohnungen

LePetitGateau  19.03.2020, 16:12
@Pflaumenplatte

Du wolltest doch selbst eine Sozialwohnung beziehen laut deinen Fragen :) Wow in 20 Tagen zum Eigentümer ,das ist ja mal was! Beeindruckend. So schnell arbeitet nicht mal ein Notar

Pflaumenplatte 
Fragesteller
 19.03.2020, 16:13
@LePetitGateau

Ne ich bin nicht der Eigentümer wo steht das ? Ich frage nur wie es aussieht. Außerdem beziehe ich keine Sozialwohnung, ich beziehe eine normale Wohnung die das Amt bezahlt

du darfst. aber es wird sich über Monate oder Jahre strecken und sehr viel Geld kosten. Hat er denn wenigstens Geld das pfändbar wäre zu not?

Pflaumenplatte 
Fragesteller
 19.03.2020, 16:30

Monate oder Jahre. Wie soll das aussehen ? Der Mieter zahlt weiterhin keine Miete oder nur teilweise und darf drin bleiben ?

geheim007b  19.03.2020, 16:32
@Pflaumenplatte

also unter 12 Monate ist so gut wie unmöglich. Realistisch wären 18-24 Monate. Ja, leider ist das in Deutschland so.

Pflaumenplatte 
Fragesteller
 19.03.2020, 16:35
@geheim007b

Wer begleicht dann die Schulden ? Die Mietschulden

geheim007b  19.03.2020, 16:36
@Pflaumenplatte

wenn bei ihm nichts zu holen ist (d.h. kein vermögen und Einkommen unter 1200€ netto/Monat dann zahlst die Mietschulden (bzw. hast keine einnahmen), die kosten für Räumungsklage und ggf. die Zwangsräumung inkl. entsorgung des Hausrats und der Schäden die evt. in der Wohnung angerichtet wurden.

Realität in Deutschland - kann leider nichts anderes sagen.