Kündigung Mietvertrag aufgrund Ruhestörung: Zahlt das Jobcenter weiter die Miete?

6 Antworten

Wenn dem Mieter keine Ersatzwohnung zur Verfügung steht, so kann die Obdachlosenbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) zur Vermeidung der Obdachlosigkeit eine befristete Einweisungsverfügung in die bisherige Wohnung erlassen.

Der Eigentümer der Wohnung hat dann einen Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls und auf Erstattung von Mietnebenkosten für die Zeit bis zur endgültigen Räumung.

Das ist gerade keine Miete, weil es keinen Mietvertrag mehr gibt ...

geazhlt wird von der Gemeinde die sich die KDU sicher vom AlgII Träger erstatten lässt ....

Theoretisch dürfte das JC nur solange die Miete zahlen, wie ein Mietvertrag besteht. Aber der Leistungsempfänger müsste ihm erstmal mitteilen, dass der nicht mehr besteht, damit es davon erfährt.

Und selbst wenn der MV nicht mehr besteht, steht dem Vermieter auch für die Zeit der unberechtigten Nutzung der Wohnung immer noch ein Nutzungsentgelt zu. Das könnte dann zwar eher unter der Bezeichnung "Schadenersatz" laufen als unter Miete, was aber eben nichts daran ändert, dass es geschuldet würde.

Kosten der Unterkunft i.S. d. SGB II dürften das dann immer noch sein.

Zwei Jahre sind für die Räumungsklage wohl zu grosszügig geschätzt.

Aber warum interessiert Dich das so brennend? Du bist weder der gekündigte Mieter noch der Vermieter, so wie ich das sehe?

Danke für Deine Antwort! Es interessiert mich deshalb, da dem Mieter die Obdachlosigkeit droht. Es wurde seit Jahren Stimmung gegen diesen Mieter im Haus gemacht. Ein Anwalt eines Nachbarn hat dann schlussendlich die Vermieterin dazu bewegen können, dem betreffenden Mieter zu kündigen. Ich wollte wissen, wie das Jobcenter mit derartigen Geschichten umgeht, wenn Obdachlosigkeit droht. Bist Du Dir sicher, dass das Jobcenter weiterhin zahlt (Miete / Entschädigung), solange der Mieter nicht rausgeklagt wurde?

@Puschel1969

Ich habe nicht gesagt, dass das JC das tut. Sondern, dass es das m.E. nach tun müsste.

Das ist ja wohl ein Unterschied. Wenn die JC auch nur überiwegend tun würden, was sie müssten, hätten wir wohl kaum diese Rekordzahlen an Gerichtsverfahren.

Im Übrigen ist die Frage auch gar nicht so eindeutig und leicht zu beantworten. Ich habe darüber letztens einen Abend mit kompetenten Partnern diskutiert und wir kamen zu verschiedenen Ergebnissen. M.E. ist diese interessante Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich entschieden.

Was das JC tut, wenn er obdachlos wird? Von sich aus wahrscheinlich nix. Das ist auch nicht seine Baustelle.

Bei uns muss sich jeder um sich selbst kümmern. Auch ein Alkoholiker!

Anders könnte es nur sein, wenn er einen Rechtsbetreuer vorgesetzt käme. Das wäre das, was man früher "Entmündigung" nannte.

Wenn Du ihm helfen willst, kannst Du vielleicht den Sozialpsychiatrischen Dienst der Gemeinde informieren, dass sie mal bei ihm vorbei schauen. Ansonsten hinge es wohl davon ab, ob Ihr nicht nur anonyme Nachbarn, sondern auch vertrauende Freunde seid, was Du noch tun könntest.

Wenn der Mieter seine Kündigung dem Jobcenter mitteilt,was seine Pflicht wäre,bekommt der Vermieter nach der Kündigungsfrist keine Miete mehr vom Jobcenter überwiesen !!! Ist das Jobcenter in Kenntnis über die Kündigung,hätte er die Möglichkeit sich in der Zeit eine neue Wohnung zu suchen.

Nein, natürlich bekommt er keine Miete mehr. Er hat ja gekündigt. Warum sollte er also noch Anspruch haben auf Miete? Ich gehe auch davon aus, daß der Mieter die Zahlungen stoppen läßt und das Recht hat er ja.

Nein. Kein Mietvertrag, keine Mietzahlung. Wenn derjenige eine neue Wohnung hat, kann er wieder Mietzusüsse beantragen