Selbstauskunft vom Mieter zwecks Zwangsvollstreckung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lereo,

ich verstehe die Aussage von deinem Interessenten so, dass er aussehen sollte - nicht dass eine Zwangsräumung stattgefunden hat.

Es gibt oft Probleme mit Haustieren. Leute ziehen "ohne" Haustiere ein und dann ist da plötzlich doch ein Tier da und es kann Ärger ohne Ende geben.

Wegen eines Haustiers kann niemand geräumt werden, aber ein findiger Vermieter kann schon sehr unbequem werden, wenn er sich durch die plötzlich auftauchenden Haustiere verarscht vorkommt.

Du kannst dir von den Interessenten eine Schufaselbstauskunft vorlegen lassen. Da siehst du, ob Schulden vorhanden sind. Zwangsräumungen werden da nicht aufgeführt Aber ich kenne niemanden der zwangsgeräumt wurde und keine Schulden (erhebliche) hatte.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Lereo 
Fragesteller
 23.11.2021, 21:05

Die Schufa ist bei beiden Pärchen einwandfrei, liegen mir vor. Wenn da generell Schulden schnell eingetragen werden reicht mir das aus. Das wäre wohl traurigerweise bei vielen Vermietern denkbar dass die Haustiere ein Problem waren aber nicht bei mir :) Danke!

Sofern in der Selbstauskunft falsche Angben gemacht wurden und eine davon sich später herausstellt, kann das Mitverhältnis jederzeit fristlos gekündigt werden.

Keine Haustiere sind einfacher!

Lereo 
Fragesteller
 23.11.2021, 20:47

"Keine Haustiere sind einfacher!" Genau wegen dieser Denkweise von vielen Vermietern werde ich bevorzugt an Leute mit Haustieren vermieten! ;-) Meine Frage bezog sich darauf ob bei den Punkt zu Schulden / stattgefundenen Räumungen gelogen wurde.

schelm1  24.11.2021, 09:29

Wurde Ihnen doch sehr deutlich erläutert:

Sofern in der Selbstauskunft falsche Angben gemacht wurden und eine davon sich später herausstellt, kann das Mietverhältnis jederzeit  fristlos gekündigt werden.

Dass Sie ein Tierfreund sind, bleibt davon unberührt!

Lereo 
Fragesteller
 24.11.2021, 19:01
@schelm1

Naja das man bei Falschangaben fristlos kündigen kann schön und gut war dennoch nicht die Frage. Die Frage lautet wie überprüft man das?....;)

schelm1  24.11.2021, 20:02
@Lereo

Stellt sich eine Angabe aufgrund der einzureichenden Schufa-Auskunft oder im Laufe der Mietzeit bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten als falsch heraus können Sie kündigen; eine Prüfungsmöglichkeit außer über die einzureichende Schufa hinaus haben Sie einstweilen nicht.

Wenn sie falsche Angaben in der Selbstauskunft machen wäre das ein Kündigungsgrund. Bei den Haustieren kann sie vielleicht gelogen haben. Im Zweifelsfall falls du keine Haustiere, (könnten ja auch Schlangen sein) dulden willst , jemand anderes suchen.

Lereo 
Fragesteller
 23.11.2021, 20:54

Haustiere wurden mit angegeben und dadurch die 2 Pärchen bevorzugt. Meine Frage bezog sich darauf ob bei den Punkt zu Schulden / stattgefundenen Räumungen gelogen wurde und wie man das überprüfen kann. Danke dennoch ;)

Das Pärchen soll Dir bitte vom vorherigen Vermieter eine Bescheinigung beibringen, dass keinerlei Mietschulden bestehen/bestanden.

Lereo 
Fragesteller
 23.11.2021, 20:51

Ok danke, das wäre eine gute Möglichkeit. Da ich erst "frisch" als Vermieter unterwegs bin dachte ich das es evt. eine Behörde gibt wo ich das selbst kurz nachprüfen kann (Schulden/Zwangsvollstreckungen).