Mietminderung wegen undichten Fenstern und Türen

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Undichte Türen ist ein ernster Mangel.

Setze dem Vermieter eine Frist, bis wann das erledigt sein muß.

Teile ihm mit, daß Du auf seine Kosten selbst eine Firma beauftragst, falls die Frist fruchtlos verstreicht.

Mit der Mietminderung und diesem Problem gehst Du zu einem Mieterverein und läßt die das machen.

Angesichts der Tatsache, daß demnächst Winter ist, könntest Du Dich sonst einer hohen Heizkostenrechnung erfreuen.

blackeyes007 
Fragesteller
 19.11.2009, 23:57

das habe ich eben per sms gemacht und mein vermieter meinte wenn ich ihm noch einmal eine sms nach 20 uhr schicke wird er mir fristlos kündigen und ich könnte auch die bundeskanzlerin das sagen es wäre ihm egal.aber jetzt hat er mal geantwortet

ReinerUnsinn  20.11.2009, 01:17
@blackeyes007

Von einer SMS habe ich nix gesagt.

Dem Vermieter schreiben, Reparatur einfordern, Frist setzen und Mietkürzung androhen. Dann abwarten, was passiert - und solange die volle Miete weiterzahlen.

Nachdem du ihn SCHRIFTLICH darauf hingewiesen hast,kannst du mit der nächsten Mietzahlung 15% der Kaltmiete einbehalten,bis der Vermieter an dem Zustand etwas ändert.

albatros  20.11.2009, 01:18

Antwort falsch! DH auch!

Nein so einfach geht das nicht

Ich muss auch hier wieder nur mit dem Kopf schütteln, was so als „hilfreich“ angeboten wird. Habe deshalb teilweise entsprechend kommentiert. Nun meine Antwort: Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Undichte Fenster und Türen sind mit Sicherheit nicht vertragsgerecht. Besonders in der kalten Jahreszeit stellen sie einen erheblichen Mangel dar der eine 15%ige Mietminderung (der Briuttomiete) rechtfertigt für die gesamte Zeit der Mangelhaftigkeit ab erster Information des Vermieters durch schriftliche Anzeige mit Terminsetzung. Nun weiß ich nicht, was mit „alles muss ganz neu gemacht werden“ gemeint ist. Sind das neue Fenster und Türen oder nur die Abdichtung derselben. Wenn es nur um's Abdichten geht, kannst du nach Fristablauf ohne Abhilfe (natürlich, insofern noch nicht erfolgt, erst nachweisbare schriftliche Aufforderung mit Termin) die Sache selbst beauftragen und die Kosten dann mit der nächsten Mietzahlung aufrechnen. Die Mietminderung bitte erst im übernächsten Monat von der Miete abziehn. Sollten die Fenster und Türen doch so stark verschlissen sein, dass sie erneuerungsbedürftig sind, ist diese Selbstbeauftragung allerdings nicht ratsam. Ich empfehle in diesem Fall, neben der Mietminderung von 15 % noch über einen weiteren Teil der Bruttomiete, hier 30 %, das Zurückbehaltungsrecht auszuüben als zusätzliches Druckmittel. Diesen Mietanteil musst du aber nach Abstellung der Mängel nachzahlen. Ratsam ist meinerseits, dir die Unterstützung des örtlichen Mietervereins zu sichern, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Die Frage einer fristlosen Kündigung wegen SMS ist seitens des Vermieters völliger Blödsinn. Kannst du schlichtweg vergessen.