Balkon renoviert = Mietminderung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun sieht der Vermieter vor, dass der Balkon renoviert wird (alle Balkons eines Gebäudeblocks). Dabei wird der Balkon nicht mehr betretbar sein und die Fenster des Raumes müssen mit Brettern vernagelt werden. Das ganze soll angeblich um die 8 Wochen dauern. Kann man nun eine Mietminderung verlangen?

Man kann. Da der Balkon ja Bestandteil des Mietvertrages ist und zum Teil zur Wohnfläche angerechnet wird.

Es sind Einzelfallentscheidungen wie hoch die Minderung sein darf.

Die Höhe einer Minderung sollte der Mieterbund oder ein Fachanwalt festlegen, da eine zu hohe Mietminderung ein Kündigungsgrund ist.

Hier ein paar Urteile und in dem Link sind nähere Informationen.

15% Balkon nicht benutzbar AG Bonn WuM 1986, 212 _________________________________________________________________________

Balkon nicht nutzbar – 5-10% Mietminderung je nach Größe und Lage des Balkons (LG Hamburg WM 1997, 432), 5% Mietminderung (AG Potsdam WM 1994, 376).

http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/rechtsprechung/urteile-zur-minderungshoehe/

mfG

Johnnymcmuff

Durch die erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung ist die Miete Kraft Gesetz automatisch gemindert. Hier kommt die Nichtnutzungsmöglichkeit des Balkons, die Verdunkelung durch die Bretter und das Gerüst zusammen. Eine Minderung von zusammen 10% bis 15% ist das Mindeste. Beachte, dass die Bruttomiete als Basis gilt.

Ja, kann man. Wird die Nutzung des Balkons infolge von Bauarbeiten auf dem Balkon eingeschränkt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und damit ihr vertragsgemäßer Gebrauch beeinträchtigt und Du kannst eine Mietminderung vornehmen. Über die Höhe kann ich Dir nichts sagen, die ist auch individuell unterschiedlich. Um ganz sicher zu gehen, erkundige Dich beim Mieterschutzbund, die können Dich richtig beraten. Wenn der Vermieter nicht will und Du hast eine Rechtschutzversicherung, dann nehme Dir einen Anwalt der sich mit Mietrecht auskennt.

Warum solltest man das können? Das sind Sanierungsarbeiten und sind wohl entsprechen früh angekündigt. Oder willst du das selber basteln?

Gruß Nino

Warum solltest man das können? Das sind Sanierungsarbeiten und sind wohl entsprechen früh angekündigt. Oder willst du das selber basteln?

Weil der Balkon zu einem Teil der Wohnfläche zählt.und die Wohnqualität gemindert bzw. beeinträchtigt ist.

Warum sollte man das nicht können? Der Gebrauch der Mietsache ist erheblich beeinträchtigt. Deshalb ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Darüber darfst du gerne im BGB nachlesen.