Mietminderung wie durchführen, wenn die Vermieter die Miete abbuchen?

7 Antworten

Hallo derschlaue98,

du solltest als Mieter bei der Höhe der Mietminderung sehr vorsichtig sein. Wer als Mieter überzogene Mietminderungen geltend macht, läuft Gefahr, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt.

Um dem Risiko einer zu hohen Mietminderung zu entgehen, solltest du am besten weniger mindern und die Mietzahlungen unter den Vorbehalt der Rückforderung stellen. Dann kann gerichtlich geklärt werden, welche Mietminderung angemessen ist.

Wesentlich ist hier das Wort "Vorbehalt". Die Experten von www.mietminderung.com haben mir von beginn an geholfen und so konnte ich meine Miete mindern und habe fast 2.000 EUR gespart. Ich hatte selbst keine Ahnung und wollte in diesem Zusammenhang nichts falsch machen. Durch ein guten Freund bin ich dann auf die Seite gestoßen. Bin bei sowas eher kritisch. Doch alles lief sehr professionell ab. Vielen Dank nochmal an der Stelle.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage und ich kann noch weiteren helfen, die eine ähnliche Frage haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Vermietergesellschaft scheint gut organisiert zu sein. Man hat für so etwas wahrscheinlich auch eine Rechtsabteilung.

Deshalb solltest Du sehr sorgfältig vorgehen: Mietminderung mitteilen mit der Bitte um geminderte Lastschrift.

Wird dennoch die Lastschrift mit dem vollen Betrag eingelöst, nicht einfach die Lastschrift zurück geben. Das kostet Gebühren und stößt sauer auf.

Lieber dann SEPA-Lastschriftverfahren untersagen und selbst überweisen.

Das alles aber nur, wenn die rechtliche Grundlage für die Mietminderung, auch was die Höhe anbelangt, gesichert ist.

Dazu musst Du dem Vermieter mitgeteilt haben, dass hier eine Beeinträchtigung besteht, auf die Du bereits schriftlich und zugangssicher hingewiesen hast und sich bis heute leider nichts geändert hat.

Vermieter schriftlich informieren, dass die Miete gemindert wird und man beim nächsten Mal nur den verminderten Betrag einziehen soll.

Hält sich der Vermieter nicht dran, Sepa-Lastschriftmandat widerrufen und bei nächster Fälligkeit die verminderte Miete abzüglich noch ausstehender Mietminderung vom Vormonat überweisen.

Du kannst der Abbuchung jederzeit widersprechen, und selbst überweisen. Eine Abbuchung gilt nur solange Du das so handhaben möchtest. Teile Deiner Bank und dem Vermieter mit, daß Du ab sofort die Miete selbst überweisen wirst, und keine Abbuchung mehr zuläßt.

Du kannst eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen uns selbst überweisen.

Aber vorsicht!! Mietminderung muss vorher angekündigt werden!