Mietminderung wegen einer Überwachungskamera im Türspion eines Nachbars im Mehrfamilienhaus?

15 Antworten

Statt den Vermieter zu nerven, der auch nicht viel tun kann wäre wahrscheinlich eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn wesentlich zielführender.

Ggf. auch eine Strafanzeige wegen unerlaubter Videoüberwachung.

könnt ihr die kamera beweisen?


wird die familie bestreiten, fertig


5% vielleicht, 5% gibt es auch für eine defekte gegensprechanlage

Natürlich können wir. Es gibt Bilder und haben die selbe Kamera in Amazon gefunden. JEDE BEWEGUNG von jedem Nachbar wird immet aufgenommen. Ich finde, dass es nicht mit einer defekten Sprechanlage zu vergleichen ist...

@damianino

JEDE BEWEGUNG von jedem Nachbar wird immet aufgenommen.

wenn ihr durch den hausflur lauft, wie überaus wichtig

hier geht es nicht um's Mietrecht sondern um einen Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte durch Überwachungsmaßnahmen.

Informiert Euch am Besten bei der Polizei, welche Maßnahmen hier ergriffen werden können.

Mietminderung ist da sicher nicht drinnen, einfach mal den Vermieter melden, und wenn der nichts unternimmt, Polizei einschalten, das geht gar nicht

Trozt Versuchen der Vermieter hat die Familie es zu der von uns genannten Frist (die wiederrum auch so weiter gegeben wurde) nicht demontiert.

@amdros

Darum die Polizei einschalten, die Kamera muss entfernt werden.

@myliebling

die Kamera muss entfernt werden.

zeige mir das Gesetz dazu

@myliebling

Wieso soll die entfernt werden MÜSSEN?

@Dommie1306

Weil es nicht erlaubt ist, jemanden ohne seinem Einverständnis zu filmen

@myliebling

Weil es nicht erlaubt ist, jemanden ohne ihren Einverständnis zu filmen

doch, ist es

nur veröffentlichen darf man das Videomaterial ohne Einverständnis nicht

wenn es so wäre wie du sagst müsste man alle Webcams auf öffentlichen Plätzen entfernen, auch die in den deutschen Erlebnisparks usw..

@ginatilan

Was hältst du z. B. von §6b Bundesdatenschutzgesetz?

Weder ist der Nachbar eine öffentliche Stelle noch besitzt er "Hausrecht" (nur IN seiner Wohnung!) noch ein berechtigtes Interesse (Juristendeutsch, manch Laie denkt, wenn ich mich vor einem Einbruch schützen will, habe ich doch ein berechtigtes Interesse - die Juristen meinen mit berechtigtem Interesse aber etwas anderes!). Auf jeden Fall überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.

Auch verstößt er gegen Absatz 3, wahrscheinlich auch gegen Absatz 2, denn er wird wohl kaum einen entsprechenden Hinweis angebracht haben, vermutlich auch gegen die Absätze 4 und 5, das kann man von hier aus nicht beurteilen ...

@smatbohn

Was hältst du z. B. von §6b Bundesdatenschutzgesetz?

nichts, weil es nicht zutrifft

ein Mietshaus ist kein

öffentlich zugänglicher Raum

und deswegen ist dieser Paragraf nicht anzuwenden

Jungs, wenn ihr euch nicht auskennt mit dem Gesetzen solltet ihr es ganz einfach sein lassen


@ginatilan

Ich verbitte mir deine Beurteilung meiner Kenntnisse! Wenn du andere beleidigen willst, geh auf Facebook!

@smatbohn

beleidigt habe ich dich nicht und wie es um deine Kenntnisse aussieht brauche ich nicht beurteilen. 

das sieht man auch ohne Beurteilung von mir :-) 

@ginatilan
wenn es so wäre wie du sagst müsste man alle Webcams auf öffentlichen Plätzen

Bei diesen Plätzen sind entweder die Personen/Gesichter nicht eindeutig erkennbar oder die Gesichter werden dann verpixelt gelöscht.

Zum Thema Kamera auch hier:

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/modernisierung/477-haus-videoueberwachung.html

Wir hatten das Thema vor ca. einem Jahr im Haus. Die Sache ging vor Gericht und der Nachbar musste die Kamera wegnehmen.

Überwachung verboten: Türspione mit eingebauter Kamera, die automatisch Bewegungen im Treppenhaus aufnehmen, sind grundsätzlich unzulässig, wie Münchner Richter entschieden.

http://www.stern.de/panorama/urteil-im-nachbarschaftsstreit-darf-man-das-treppenhaus-per-kamera-ueberwachen--3194296.html

Eine Mietminderung ist hier aus meine Sicht ausgeschlossen, da das Ganze mit Mietrecht nichts zu tun hat.

in deinem Link ging es um einen Nachbarschaftsstreit, und deswegen bekam die Vermieterin Recht

Ein Nachbarschaftsstreit stelle den Richtern zufolge keine solche Bedrohung dar.

zulässig sind die Aufnahmen wenn (aus deinem Link)

Zulässig sei eine Überwachung nur bei der "Abwehr unmittelbar bevorstehender Angriffe" und wenn diese Gefahr nicht auf andere Art und Weise abgewehrt werden könne.

@ginatilan

edit:

auch im zweiten Link steht nichts drin, dass es verboten wäre

@ginatilan

Dass das Ganze in Superspezialausnahmefällen erlaubt wäre, ändert doch nichts am grundsätzlichen Verbot.

@AalFred2

es gibt aber kein grundsätzliches Verbot

Nirgendwo wurde erwähnt dass die Kamera aufzeichnet!