Wohnmobil versperrt die Sicht - ist das zulässig?

2 Antworten

Wenn das Wohnmobil auf einem Parkplatz des Vermieters mit vermieteten Stellplätzen steht und der Mieter den Stellplatz gemietet hat, dann kann man den Vermieter bitten, tätig zu werden. So kann der Stellplatzvermieter auf den Mieter einwirken (sofern im Mietvertrag das Abstellen von Wohnmobilen ausgeschlossen ist) oder einen Stellplatztausch vorschlagen. Es besteht aber keine Möglichkeit, den Vermieter zur Änderung seiner Vermietbedingungen für seine Stellplätze zu zwingen. Die Lage des Parkplatzes war ja schon vorher bekannt und wurde bisher auch stillschweigend akzeptiert.

Wenn das Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz an der Straße steht, gibt es keine Einflussmöglichkeit, da der Besitzer das Fahrzeug bei Nichtbenutzung überall dort im öffentlichen Verkehrsraum parken darf wo es nach der StVO nicht verboten ist – und das so lange, bis der TÜV abläuft. Er braucht für das Wohnmobil in dieser Zeit auch keine Stellplatzgebühren bezahlen.

Viele Grüße

Schnarchix

Bestimmt hast du schon mit ihm geredet. Was hat er denn gesagt??