wieviele verschiedene Fliesen darf der Vermieter mir zumuten?

4 Antworten

Als Mieter hast du das Recht ordnungsgemäß verlegte Fliesen zu erwarten. Da die Versicherung dem Vermieter ebenfalls zumutet, mit leichten Abweichungen zu leben, wird dir da nichts anderes übrig bleiben. Eine Mietminderung gibt das niemals her.

Nur unter gewissen Umständen kann ein Austausch mit gleichen Fliesen gefordert werden. Hier spielt es eine große Rolle, wie alt das Bad, bzw. dessen Fliesen sind. Grundsätzlich schuldet der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand. Das bedeutet aber auch, er schuldet Ihnen Fliesen mit genau dieser Abnutzung und auch gleichen Alters. In der Praxis gestaltet sich dies aber schwierig, deshalb ist auch ein Austausch gleichwertiger, aber nicht identischer Fliesen hinzunehmen. Eine Ausnahme gibt es. Handelt es sich um ein historisches, also denkmal geschütztes Bad, kann der Austausch auf jeden Fall mit gleicher Optik und Beschaffenheit gefordert werden. In der Regel sollte bei einem Bad, das nicht älter als 10 Jahre ist ein Austausch mit gleichen Fliesen möglich und auch angemessen sein. Hier ist immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen. Eine Anmerkung zum Schluß, es gibt Manufakturen, die sich darauf spezialisiert haben, Fliesen, die nicht mehr erhältlich sind, nachzufertigen. Die Preise sind bei so geringer Stückzahl allerdings sehr hoch. Bieten Sie Ihrem Vermieter an, den Aufpreis zu übernehmen. MfG

tomcat01  22.07.2011, 15:22

Nach 10 Jahren wird alleine durch "Brand" Unterschiede selbst die gleiche Fliese nicht mehr das selbe Aussehen haben.

Des weiteren ändern die Hersteller in den letzten Jahren Ihre kollektionen schneller als manche... Wer da nicht mit6 genügen Reseve kauft guckt später in die Röhre.

Eine Fliesen Manufaktur wird bei einer Mietwohnung wohl als Unverhältnismäßig angesehen werden. Das kann schnell mal eine oder gar mehrere Monatsmieten verschlingen. Un ddas zahlt eben keine Versicherung.

Sollange Du puenktlich und immer Deine Miete zahlst, geht die Mietwohnung fuer die Mietzeit in Dein Eigentum ueber. Gesetzesgebung im Mietrecht !

Jedoch in Deinem Fall, was der Vermieter mach ist nicht zu dulden !

Er schmaelert damit die Wohnqualitaet Deiner Wohnung.

Du kannst ihn auffordern die Fliesen in den alten Stand zu versetzen und es ihm verbieten

aus Deiner Wohnung eine Villa kunterbunt zu machen.

Geht er darauf nicht ein, kannst Du ihn per Einschreiben/Rueckschein mit angemessener Frist von 4 Wochen, dazu auffordern das Bad in den alten Stand zu versetzen, oder im Fall das er die gleichen Fliesen nicht mehr hat, Dein Bad komplett neu zu fliesen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist solltest Du Dir Hilfe und Unterstuetzung bei einem Fachanwalt fuer Mietrecht einholen und Dich gegebenfalls durch diesen vertreten lassen.

Das spart Dir graue Haare und bringt Dich auf die sichere Seite.

Er wird Dich auch ueber die Moeglichkeiten der Mietkuerzungen auf dem rechtlichen Weg beraten und vertreten.

Eine Kuendigung darf Dein Vermieter in einem solchen Fall, weil Du fuer ihn unbequem wirst nicht aussprechen.

Lg. Kurt

 

Nemisis2010  03.05.2011, 23:28

Sollange Du puenktlich und immer Deine Miete zahlst, geht die Mietwohnung fuer die Mietzeit in Dein Eigentum ueber. Gesetzesgebung im Mietrecht !

Dieses Gesetz möchte ich gerne sehen - der Mieter ist lediglich der Besitzer der Wohnung, aber nicht der Eigentümer, sonst würde er ja im Grundbuch stehen.

 

Wie wäre vor der Mietminderung ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter. Du mußt gar keine unterschiedlichen Fliesen hinnehmen. Dennoch würde ich den konstruktiven Weg wählen, statt mit Mietminderung gleich das Verhältnis nachhaltig zu verschlechtern.