Wasserschaden im Mietshaus - was kann ich bei der Versicherung nun angeben?

6 Antworten

Also hmmm muss nun die Versicherung des Vermieters für meine beschädigten Dinge zahlen oder falle ich jetzt auf die Nase, weil ich zur Zeit keine Hausratversicherung habe?

So ist es! Die Schäden an Deiner Einrichtung und Deinen CD'd hätte nur Deine eigene Hausratversicherung übernommen. Ohne eine solche Versicherung zahlst Du das selber

die versicherung des vermieters ist zuständig

Also hmmm muss nun die Versicherung des Vermieters für meine beschädigten Dinge zahlen oder falle ich jetzt auf die Nase, weil ich zur Zeit keine Hausratversicherung habe?

Gebäudeschäden (ggfs. inkl. Tapeten und Malerarbeiten) übernimmt die Gebäudeversicherung. Für die Schäden an deinem Inventar bist du selbst zuständig, hier hätte natürlich eine Hausratversicherung helfen können. Zahl's Halt von den eingesparten Hausrat-Versicherungsbeiträgen...

Für die Schäden am Gebäude und die Trocknungsmaßnahmen zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Ebenso für deinen Nutzungsausfall. Für die Wohnungseinrichtung ist deine, nicht vorhandene, Hausratversicherung zuständig. Das bezahlst du selber, oder wenn dein Vermieter kulant ist, der Vermieter.

Also das mit der fehlenden Hausrat ist erst mal sowieso fahrlässig. Dass die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht zahlt ist auch klar (außer für Malerarbeiten und für den Boden, das sind Gebäudebestandteile. Danach könnte geprüft werden ob irgendjemand z.B. der Vermieter haftbar zu machen ist, ich denke aber eher nicht. Also wirst du auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben.