Erneuerung Terrasse Mietshaus - wer übernimmt Kosten?

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@Lanzelotte, lass Dich von wertvollen Ratschlägen wie "dann hättest Du das Haus nicht mieten sollen" nicht abschrecken ;-)

Prinzpiell ist es Vermietersache, aber er muss das Ganze "nur" in einen vertragsgerechten Zustand bringen. Also im Prinzip wie es hier schon gesagt wurde, bspw. Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

Vergrößerung oder Verschönerung ist natürlich Mietersache. Ich kann Dir nur empfehlen so vorzugehen wie Du es selbst geplant hast und mit dem Vermieter nachbarschaftlich sprechen. Wenn ihr die Terrasse vergrößert steigt der Wert des Objekts, so dass er sich vielleicht bereit erklärt sich zu beteiligen, in dem er bspw. das Material bezahlt. Vielleicht kannst Du auch einen Deal machen das er es bezahlt - in der Tat kann er es steuerlich geltend machen - und Du dafür etwas mehr Miete bezahlst. Also so ähnlich wie ein Ratenkauf - aber Achtung, die Mieterhöhung müsste dann ein vertragliches Ende haben.

Es kann aber auch sein das er einfach keine Lust hat zu investieren, dann musst Du Dir überlegen was es Dir selbst Wert ist eine schöne, große Terrasse zu haben.

PS: Ich bin übrigens in einer sehr vergleichbaren Situation...

WENN die terasse gemacht wird, ist das ganz klar die Sache des Vermieters.

Ob und wann liegt aber auch im Ermessen des Vermieters. Wenn die Terasse denn soooo schrecklich ist dass Euch das stört, hättet ihr euch eine andere Wohnung suchen müssen, denn die Flecken des Vormieters und der allgemein schlechte Zustand der Terasse ist ja nicht nach Eurer Besichtigung entstanden.

Nur wenn die nach Eurem Einzug deutlich immer schlimmer wird oder gefahr droht, habt Ihr Anspruch auf Reparatur und könnt als Druckmittel die Mietminderung einsetzen.

Das der Vermieter zustimmt dass die Terasse neu gemacht werden muß ist gut, aber verärgert den bloß nicht! Denn der braucht die ja nur reparieren zu lassen, zu mehr ist der keinesfalls verpflichtet.

Lanzelotte 
Fragesteller
 26.03.2012, 15:42

Manche Dinge fallen einem halt erst auf wenn man länger in einem Haus wohnt, zumal es Winter war, als wir eingezogen sind. Da hat man den Garten nicht wirklich viel beachtet. Nach unserem Einzug hat sich der Zustand der Terrasse schon verschlechtert, wurde ja auch wieder mehr genutzt.

Druckmittel ala Mietminderung kommen für mich nicht infrage.. unsere Vermieter sind unsere Nachbarn... will alles nachbarschaftlich klären.

Commodore64  27.03.2012, 09:22
@Lanzelotte

"Hab ich nicht beachtet" ist nicht die Schuld des Vermieters. Wenn man ein Auto kauft, dann achtet man doch auch auf alles. Gekauft wie gesehen - und beim Mieten halt gemietet wie gesehen.

Also wie gesagt, rechtlich kann man den Vermieter nicht dazu zwingen die Terasse neu machen zu lassen. Man hat nur Anspruch auf "Ausbesserung" wenn sich der Zustand verschlechtert.

Also bleibt nur zu hoffen dass der Vermieter es sich nicht anders überlegt wenn der die Kostenvoranschläge bekommt!

Solche Dinge gehören zur Mietsache und sind Vermietersache.

Allerdings kann der Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen, d.h. Ihr müsstet danach eine höhere Miete zahlen.

Ausnahme ist, wenn es um sicherheitsrelevante Reparaturen geht, die muss der Vermieter immer selbst zahlen.

Versucht eine Einigung mit dem Vermieter (Hinweis: Das eintretende Wasser beschädigt das Gebäude).

Ohne eine SCHRIFTLICHE Zusage des Vermieters würde ich nichts in Auftrag geben.

Den Auftrag zur Ausbesserung muss der Vermieter erteilen, dann ist er auch der Rechnungsempfänger und Schuldner des Betrages.

johnnymcmuff  26.03.2012, 15:37

Allerdings kann der Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen, d.h. Ihr müsstet danach eine höhere Miete zahlen.

Wo steht das? § ?

Ich denke eher das es Vermietersache ist und er es bei den Steuern absetzen kann!

Ich habe ein bisschen im Net gegoogelt und nichts gefunden,nur über Balkon,aber nicht Terasse.

Lanzelotte 
Fragesteller
 26.03.2012, 15:43
@johnnymcmuff

Das mit den Steuern dacht ich mir auch schon. Der Vermieter ist Unternehmer, es ist ein leichtes für ihn das abzusetzen, ausserdem kommt er noch günstiger an die Materialien ran.

ohka76  26.03.2012, 16:14
@johnnymcmuff

das muss in diesem Kontext nirgendwo stehen, denn jeder Vermieter hat die Möglichkeit die Miete in Abhängigkeit vom örtlichem Mietniveau innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20% zu erhöhen wenn zuvor die Miete 15 Monate lang Bestand hatte (§§ 558 bis 558e BGB). Hängt noch ein wenig vom Mietvertrag ab.

Modernisierungen können unabhängig davon ebenfalls Mieterhöhungen nach sich ziehen.

Eine Sache haben wir noch nicht geklärt: Wer übernimmt die Kosten?

Der der den Auftrag erteilt. Also laßt Euch nicht hinreißen den Auftrag an die Firma selbst zu erteilen.

aber wie sieht das rechtlich aus?!

Rechtlich gesehen muß der Vermieter den vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache während der gesamten Mietdauer erhalten.

Beteiligen müßte Ihr Euch nicht daran. Außer Ihr habt Sonderwünsache. Z. B. das die Terrasse vergrößert wird.

Lanzelotte 
Fragesteller
 26.03.2012, 15:39

Die Terrasse soll vergrößert werden und eine andere Form bekommen. Deswegen ist es für mich ganz klar das wir uns beteiligen an den Kosten. Wir planen ja sehr lange hier zu wohnen, ist ja keine Übergangslösung. Da will man es sich ja so schön wie möglich machen.

Solange die Sicherheit der Terrasse gewährleistet ist, kann der Vermieter dies mit einer Reparatur erledigen. Wenn es Euch nicht gefällt, könnt Ihr selbst was tun oder eine andere Wohnung suchen.

Lanzelotte 
Fragesteller
 26.03.2012, 15:35

Da wir ja wissen, dass die Ränder der Terrasse porös sind passen wir natürlich auf, aber wenn einer unsere Gäste mal nicht drauf hingewiesen wird kann man da schon abrutschen. Ja man könnte es jetzt reparieren, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bist das ganze von vorne losgeht.