Darf der Vermieter bzw. Verwalter eine von innen am Fenster hängende Leuchtreklame in Form eines LED Zahnlogos verbieten?

6 Antworten

... naja, Leuchtreklame wird auch bei uns vom Rathaus genehmigt und die Gebühr dafür bezahlt der Mieter.

Wenn aber mietvertraglich so etwas gar nicht vereinbart wurde, kann es auch keine Reklame geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
frodobeutlin100  26.09.2018, 12:31

es handelt sich um einen beleuchteten Zahn, der drinnen auf der Fensterbank steht

schleudermaxe  26.09.2018, 14:16
@frodobeutlin100

... nicht so ganz, so jedenfalls die Frage.

Meinem Rechtsempfinden nach handelt es sich hier nicht um eine einfache "Dekoration", sondern um einen Eingriff in das Erscheinungsbild des Hauses. So, wie ein Mieter auch nicht zwingend eine Satelitenschüssel installieren darf.

Daher würde ich vermuten, daß das tatsächlich untersagt werden kann.

Zumal: wenn im Mietvertrag steht daß diese Gestaltung hätte abgesprochen werden müssen, dann sollte man das auch tun.

Es handelt sich hier um eine vertraglich zu vereinbarende Außenwerbung für Gewerberäume. Offenbar fehlt im Gewerbemietvertrag diese Vereinbarung. Daher kann der Verwalter das untersagen.

DerBube01  26.09.2018, 12:35

Nein, es ist keine Außenwerbung, es steht in der Praxis im Fenster.

Gerhart  26.09.2018, 12:46
@DerBube01

Auch hinter einer Glasscheibe bleibt es Außenwerbung, oder leuchtet der Zahn in deine Praxis?

DietmarBakel  26.09.2018, 12:47
@DerBube01

Und warum steht sie im Fenster? Damit sie von außen ....

Nein kann er nicht verbieten, da es sich um ein Mischgebäude handelt.

Wohn und Gewerbe !

  1. kannst du in deinem Fenster hängen was du willst, solange es nicht Gesetzlich verboten ist.