Wer zahlt die Heizung bei notwendiger Erneuerung? Vermieter oder Mieter?

13 Antworten

Wenn die Heizung defekt ist, handelt es sich beim Austausch um eine Instandsetzung. Die bezahlt der Vermieter alleine.

Allerdings wird er wohl eine modernere Heizung einbauen. Dann kann er einen Teil der Kosten als Modernisierung deklarieren.

Ob da die Hälfte angemessen ist oder eventuell weniger, sollte ein Fachmann beurteilen.

Angenommen, die Hälfte der Kosten gelten als Modernisierung. Diesen Anteil der Kosten kann der Vermieter zu 11% für alle Mieter auf die Jahresmiete aufschlagen, und zwar bezogen auf die Mietquadratmeter.

Ihr müßt also diese Kosten nicht auf einmal bezahlen - sie erhöhen "nur" Eure monatliche Miete.

Herzlichen Dank für die vielen Hinweise. Ich werde meinen Vermieter somit folgende Rechnung aufmachen: Gesamtkosten der neuen Anlage betragen 30000,- €, davon 15000,--€ Modernisierung, zu heizende Gesamtfläche 240m2, davon hat unsere Wohnung ca. 85m2 also ca. 1/3. Ergebnis bei einer 11%tigen Beteiligung der Kosten auf die Jahresmiete wären dann ca. 46€ pro Monat.

der Vermieter muß dafür aufkommen!! Evtl. erhöht er dann die Miete nachher um seine Kosten wieder rein zu kriegen. (Aber bei uns zahlt der Vermieter sogar freundlicherweise auch die Wartungs-/Reinigungskosten für die Heizung.) da haben wir wohl aber echt glück...

Aber bei uns zahlt der Vermieter sogar freundlicherweise auch die Wartungs-/Reinigungskosten für die Heizung.

Glaubst Du, dass er das aus eigener Tasche zahlt? Das geht natürlich von dem Konto ab, auf dem monatlich Eure Miete landet. Ich kenne kein Vermieter, der dafür seine Geldbörse öffnet.

Alle auftretenden Kosten werden wie auch immer auf die Mieter umgelegt.

@boriswulff

Vermutlich werden die Wartungskosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung mit abgerechnet. Da fallen die dann nur nicht so auf...

Wenn der Heizkessel defekt ist, liegt hier eine Reperatur vor, wofür der Vermieter selber aufkommen muss. Wenn der Heizkessel modernisiert wird, sei es wegen der Verordnung oder um Energie (Heizölkosten) einzusparen, kann der Vermieter die Kosten mit 11 % auf die Jahresmiete umlegen. Die Modernisierung kommt ja auch dem Mieter zugute, da er dann eigentlich weniger Heizkosten hat. Man muss hier klar Reperatur oder Modernisierung trennen.

Das ist Sache des Vermieters. Da es sich um eine Instanthaltung und nicht um eine Modernisierung handelt. Der Vermieter hat den Mietzustand zu erhalten, und auch die Kosten zu tragen...

Da er eine modernere Heizung einbauen wird, darf er einen Teil der Kosten als Modernisierungskosten geltend machen.

Das ist bei Fenstern ja auch so: wenn Du beim neuen Fenster statt einer Einfachverglasung eine Doppeltverglasung bekommst, ist das der Modernisierungsanteil.

Bei einer Heizungsanlage ist nur der Anteil schwerer zu bestimmen.

@anjanni

dann sollte er es mal versuchen, die Erfolge sind nicht meßbar...

Genau so ist es. Und da die alte, defekte Heizungsanlage mit Sicherheit nicht den aktuellen Bestimmungen entsprach, kann er die neue Anlage auch nicht als Modernisierungsmaßnahme geltend machen. Denn nach dem Defekt ist er sowieso verpflichtet die vorgegebenen Werte einzuhalten.

Letztenendes würde ich bei solchen Sachen immer den Mieterbund einschalten und mir fachliche Absicherung einholen. Der kostet 50 € im Jahr und kann einem ein Vielfaches einsparen

Der Vermieter muss die Heizung erneuern lassen und auch erst mal die Kosten übernehmen. Dann kann er später die Reparaturkosten auf die Vermieter umlegen.

Reparaturkosten sind nicht umlegbar, nur Modernisierungen - es sei denn, das Gesetz hat sich geändert, was mir aber nicht bekannt ist

Reparaturen zahlt der Vermieter, Wartung wird auf die Mieter umgelegt.