Mietminderung bei verschlechterung der Wohnqualität
Bei meinem Sohn wird z. Zt. direkt vor seinem Schlafzimmerfenster ein Gebäude abgerissen, er kann also das Fenster nicht öffnen, wegen des Drecks, und bei dieser Hitze ist es noch unangenehmer, weil er dann auch nicht schlafen kann. Wenn das Haus weg ist wird ein neues gebaut, was sich bis 2016 hinziehen soll. Er wohnt in einer Genossenschaftswohnung und das Haus wird von der gleichen Genossenschaft abgerisssen und neu gebaut. Weiss jemand ob er die Miete mindern kann? Wir wohnen in Hamburg. Vielen Dank schon mal
5 Antworten
Bei meinem Sohn wird z. Zt. direkt vor seinem Schlafzimmerfenster ein Gebäude abgerissen, er kann also das Fenster nicht öffnen, wegen des Drecks, und bei dieser Hitze ist es noch unangenehmer, weil er dann auch nicht schlafen kann. Wenn das Haus weg ist wird ein neues gebaut, was sich bis 2016 hinziehen soll.
Eine Mietminderung ist möglich, die Höhe sollte jedoch ein Fachmann wie z.B. Mieterbund oder Anwalt festlegen, da eine ungerechtfertigte Mietminderung eine Kündigung nach sich ziehen kann.
MfG
Johnny
In der Regel schon, nur gibt es darüber verschiedene Urteile
hier mal informieren
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Abrissarbeiten.html
Nach meinem Verständnis mindert man die Miete, weil der Vermieter trotz angemessener Frist Mängel nicht behebt.
In diesem Fall ist es wohl nicht Verschulden des Vermieters, dass es zu Unannehmlichkeiten kommt. Daher tendiere ich dazu zu sagen, dass hier keine Gründe für eine Mietminderung vorliegen.
Das kann Dir hier niemand beantworten, das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z.B. welche Wohnlage, ob und wie lange der Abriss bekannt war etc. ...
der mieterbund berät ihn und hilft ihm bei einem schreiben an den VM.