Mietkaution Erstattung mit Verrechnung der Nebenkosten

5 Antworten

Die Nebenkostenabrechnung kann unmöglich für 2013 gewesen sein. Geht man vom Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr aus, kannst Du mit der letzten Nebenkostenabrechnung wohl frühestens im Juli 2014 rechnen. Angesichts des sehr kalten letzten Winters womöglich wieder rund 500 € Nachzahlung. Es wäre fatal für die Vermieterin, wenn Sie Dir jetzt schon dei Kaution zurück zahlen würde. Sie darf sie einbehalten.

Pocht auf Zahlung der restschuld in Höhe von 150EUR und erst dann erhalte ich die Kaution in Höhe von 480EUR zurück.

Gegenfrage, was willst Du machen wenn sie ihren Zeitraum zur Prüfung von evtl. Ansprüchen von bis zu 6 Monaten voll ausnutzt?

Obwohl es genau genommen Quatsch sich erst die 150 € geben zu lassen und dann die 480 € auszuzahlen.

Aber wie ist das mit der NK-Abrechnung? Für welchen Zeitraum war die denn?

Wenn für 2012 kommt ja noch eine für 2013. Und wenn da eine Nachzahlung zu erwarten ist darf die VMn ohnehin einen Teil der Kaution dafür einbehalten.

Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen , wenn keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen. Welcher Zeitraum aber vertretbar ist, ist bei den Gerichten stark umstritten:

6 Monate (OLG Karlsruhe WM 87, 156)

3 Monate (LG Köln WM 84, 109)

2 Monate (AG Dortmund WM 84, 235)

jeweils ab Auszug beginnt die genannte Frist.

deine vermieterin muss deinem wunsch nicht nachkommen.. ist nicht zu beanstanten, dass sie das ablehnt.

Nein, die Mietkaution ist für Schäden in der Wohnung die nicht behoben wurden ...