Mietkäufer geht in Privatinsolvenz

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Ich nehme an, dass es sich um einen klassischen Mietkauf mit Eigentumsvorbehalt handelt und du daher noch Eigentümer bist. In diesem Fall hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob er den Vertrag erfüllen oder die Erfüllung ablehnen will. Hier muss man von einer Ablehnung ausgehen. Im Ergebnis hast du dann ein Aussonderungsrecht am Grundstück (muss herausgegeben werden) und die Pflicht, die bisher gezahlten Raten (Kaufpreisanteil) an die Insolvenzmasse zurückzugewähren. Allerdings ist das Thema Mietkauf des Insolvenzschuldners ein doch etwas komplizierteres Thema im Insolvenzrecht und du solltest dich hierzu fachmännisch beraten lassen. Denn das lässt sich über dieses Portal nicht bewerkstelligen.