Löschung der Grundbucheintragungen nach Privatinsolvenz!

2 Antworten

Das ist leider nicht ganz so einfach. Ich vermute mal, der private Gläubiger war auch einer der Gläubiger in Deiner Privatinsolvenz und hat zudem noch eine Grundschuld eintragen lassen?

Durch das Ende der Privatinsolvenz erlischt nur Deine persönliche Haftung und nicht die durch den Grundbucheintrag sogenannte dingliche Haftung des Grundstücks. Du hättest eigentlich beim Verkauf oder bei der Übereignung regeln müssen, dass der Grundbucheintrag erlischt. Das Ende der Insolvenz hat dummerweise wegen der Doppelhaftung keine Einfluss auf die Grundschuld.

Wenn die Schuld getilgt ist, stellt der Gläubiger eine Löschungsbewilligung aus. Damit kann dann der Eintrag gelöscht werden.

Das hätte aber eigentlich längst passiert sein müssen, wenn das Haus nicht mehr Dir gehört(???)