Stromschulden in der Privatinsolvenz

4 Antworten

Zunächst ist doch die Wahl des Versorgers frei.

Sind die Stadtwerke der Grundversorger, müssen diese im Rahmen der Grundversorgung leisten.

Nützlicher und für die Insolvenz unschädlicher ist, dass ein Dritter den offenen Rückstand zahlt. Das sollte mit Ihrem Treuhänder besprochen werden.

Für den Zeitraum des Verfahrens gibt es auch eine Grundsatzentscheidung des BGH, dass aus den unpfändbaren Beträgen ein Gläubiger bedient werden kann, wenn der Schuldner durch die Forderung unverhältnissmässig benachteiligt wird. (Es ging um die Anmeldung eines PKW und Altschulden KFZ-Steuer).Auch diese Möglichkeit sollte mit dem TH besprochen werden.

MfG Paps von pleite-was-nun

Danke vielmals! Die Antwort ist wirklich sehr hilfreich! Aber so wie es aussieht regelt sich das Problem von alleine, denn ich war ja vorher im Service-Büro der Stadtwerke und die haben anscheinend keinen Schimmer... Habe nämlich heute morgen mal mit der Service Hotline telefoniert und die meinte, das sei kein Problem, ich sollte mein Anliegen nur schriftlich verfassen, dann würde ich das Schreiben bekommen... habe ich natürlich direkt fertig gemacht und hoffe jetzt das ich in den nächsten Tagen gute Post bekomme. Ansonsten werde ich es mal auf den von Ihnen beschriebenen Weg probieren. Vielen Dank!

Wer hat denn die Insolvenz angemeldet? Warst Du das selbst oder hat Dir ein Schuldenberater geholfen? Wenn ja, dann melde Dich doch mal bei diesem Berater und erkläre Deine Situation. Ansonsten versuche es bei einem anderen. Aber hol Dir auf jeden Fall Hilfe. Alleine wirst Du das nicht schaffen. Es Tut mir Leid,das ich Dir keinen anderen Tip geben kann. Alles Gute wünsch ich Dir. LG

Ist da dann nicht der Treuhänder für zuständig? Mit dem Schuldenberater hab ich ja jetzt garnichts mehr zu schaffen - war damals bei der Awo...

wenn du einen schuldenberater hast, wende dich an ihn an sonsten such dir einen...

mein tipp: geh nicht zu peter Z. der typ is ne pfeife, der muss sogar für rtl arbeiten...

lg, Anna