Stromschulden in der Privatinsolvenz
Hallo!
Ich habe ein großes Problem. Und zwar habe ich bislang mit meinem Mann im Haus meiner Schwiegermutter gelebt und sie hat den Strom bezahlt und ich monatlich Geld dazugegeben, deswegen gab es da keine Probleme. Allerdings haben mein Mann und ich uns jetzt getrennt und zudem wird das Haus noch verkauft, das heißt, ich habe zum 31.12. die Kündigung, muss also hier raus.
Nun mein Problem, ich habe vor einem Jahr Privatinsolvenz anmelden müssen und da sind auch Stromschulden aus einer alten Wohnung mit drin. Ich habe inzwischen wieder Arbeit, leider verdiene ich nicht genug, dass da was einbehalten werden kann vom Gericht. Nun habe ich mehrmals vesucht eine Wohnung anzumieten, ohne Erfolg. Bei einer Wohnugsbaugesellschaft haben die mir dann erklärt warum und ich sollte versuchen, von den Stadtwerken ein Schreiben zu bekommen, das die mich trotzdem als Kunden anmelden können. Da stellen die sich aber quer, nur wenn das abgezahlt würde. Da das aber ja über die Privatinsolvenz läuft kann ich das ja nicht einfach so mit denen aushandeln, da würde ja die ganze Insolvenz kippen wenn das Gericht das spitz kriegt. Ich will das aber ja schließlich als neuanfang nutzen um mein ganzes altes, verkorkstes Leben hinter mir zu lassen.
Nun meine Frage: Hat jemand einen Tip was ich machen kann? Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust dann ab 1. Januar als Obdachlos zu gelten... Gibt es irgend etwas was ich noch versuchen kann, wo ich mich dran wenden könnte? Es wäre echt klasse, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank schonmal im Vorraus! LG, Silke F.
4 Antworten
Zunächst ist doch die Wahl des Versorgers frei.
Sind die Stadtwerke der Grundversorger, müssen diese im Rahmen der Grundversorgung leisten.
Nützlicher und für die Insolvenz unschädlicher ist, dass ein Dritter den offenen Rückstand zahlt. Das sollte mit Ihrem Treuhänder besprochen werden.
Für den Zeitraum des Verfahrens gibt es auch eine Grundsatzentscheidung des BGH, dass aus den unpfändbaren Beträgen ein Gläubiger bedient werden kann, wenn der Schuldner durch die Forderung unverhältnissmässig benachteiligt wird. (Es ging um die Anmeldung eines PKW und Altschulden KFZ-Steuer).Auch diese Möglichkeit sollte mit dem TH besprochen werden.
MfG Paps von pleite-was-nun
Danke vielmals! Die Antwort ist wirklich sehr hilfreich! Aber so wie es aussieht regelt sich das Problem von alleine, denn ich war ja vorher im Service-Büro der Stadtwerke und die haben anscheinend keinen Schimmer... Habe nämlich heute morgen mal mit der Service Hotline telefoniert und die meinte, das sei kein Problem, ich sollte mein Anliegen nur schriftlich verfassen, dann würde ich das Schreiben bekommen... habe ich natürlich direkt fertig gemacht und hoffe jetzt das ich in den nächsten Tagen gute Post bekomme. Ansonsten werde ich es mal auf den von Ihnen beschriebenen Weg probieren. Vielen Dank!
Wer hat denn die Insolvenz angemeldet? Warst Du das selbst oder hat Dir ein Schuldenberater geholfen? Wenn ja, dann melde Dich doch mal bei diesem Berater und erkläre Deine Situation. Ansonsten versuche es bei einem anderen. Aber hol Dir auf jeden Fall Hilfe. Alleine wirst Du das nicht schaffen. Es Tut mir Leid,das ich Dir keinen anderen Tip geben kann. Alles Gute wünsch ich Dir. LG
Ist da dann nicht der Treuhänder für zuständig? Mit dem Schuldenberater hab ich ja jetzt garnichts mehr zu schaffen - war damals bei der Awo...
wenn du einen schuldenberater hast, wende dich an ihn an sonsten such dir einen...
mein tipp: geh nicht zu peter Z. der typ is ne pfeife, der muss sogar für rtl arbeiten...
lg, Anna