Privatinsolvenz, Haus mit sofortiger Wirkung verlassen?

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Hallo lolli92,

Du bringst zwei Dinge durcheinander. Man muss trennen zwischen Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Das Insolvenzverfahren dient der quotalen Befriedigung der Gläubiger anhand der ermittelten Insolvenzmasse. Spätestens mit Eröffnung des IV (in manchen Fällen auch schon früher) kann keine Zwangsvollstreckung zugunsten eines einzelnen Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher mehr durchgeführt werden. Lediglich Schuldverhältnisse, welche nach Abschluss des IV begründet wurden, unterliegen der Möglichkeit einer neuerlichen Zwangsvollstreckung.

Folglich ist es so, dass das im Eigentum des Schuldners befindliche Haus Teil der Insolvenzmasse ist und dementsprechend verwertet werden kann. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass nun eine unangekündigte Räumung stattfindet. Vielmehr kann ein Versteigerungstermin durch das zuständige Vollstreckungsgericht anberaumt werden, was allerdings einige Zeit in Anspruch nimmt.

Akute Räumungen jedoch, wie von Dir befürchtet, finden fast ausnahmslos in anderem Zusammenhang statt und werden durch den Gerichtsvollzieher vorgenommen.

Freundliche Grüße

itasca

Wir mussten mal (1984) per Gerichtsurteil aufgrund einer Räumungsklage die Mietwohnung verlassen, haben aber zwischenzeitlich selber gebaut. Zum Zeitpunkt der Räumung war unser Neubau allerdings noch nicht ganz bezugsfertig, es fehlten noch ca 4 Wochen.

Ich habe damals Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufgenommen, was sich im Nachhinein als richtig erwiesen hat und ich Euch auch empfehlen würde. Über den Ablauf wurde ich dahingehend aufgeklärt, dass da ein Möbelwagen kommt und ich nur noch die Möglichkeit zur Anweisung habe, wohin die Fahrt gehen soll.

Man wird über den Stand einer Vollstreckung aber auf dem Laufenden gehalten. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht unangekündigt, da gibt es feste Termine. Auf seine Empfehlung hin habe ich Stundung beantragt, die nur bewilligt wurde, weil die Terminverschiebung nachweisbar nicht dem Zweck einer Verzögerungstaktik diente, sondern definitiv meinen Auszug sicherstellte. Normalerweise ist man bei Gericht mit derartigen Terminstundungen äußerst zurückhaltend.

Der Gerichtsvollzieher war sehr hilfsbereit und freundlich und hat mich mit Rat und Tat im Rahmen seiner Möglichkeit unterstützt.

Könnte es zu überraschendem Besuch von einem Gerichtsvollzieher kommen?

In der Insolvenz besteht ein Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger. Zumindest diese können damit nicht vollstrecken lassen. An dessen Stelle pfändet der Insolvenzverwalter auch theoretisch bewegliche Sachen, allerdings bleibt Mobiliar in aller Regel davon verschont.

Wäre es möglich, dass wir mit sofortiger Wirkung das Haus verlassen müssen und auf der Straße sitzen, oder Bedarf es hier eine Ankündigung?

Mit sofortiger Wirkung sowieso nicht, denn deine Mutter ist wohl noch Miteigentümerin neben deinem Vater (Grundbuchstand ist mir nicht bekannt).

Der Insolvenzverwalter muss den Miteigentumsanteil verwerten, wobei es damit zu Problemen kommen kann, denn niemand will nur einen hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück erwerben. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass ein Gläubiger, der ein Grundpfandrecht am Grundstück hat, die Zwangsversteigerung betreiben wird. Aber dieses Verfahren dauert viele Monate.

Nein. Es taucht niemand plötzlich auf. Ihr werdet immer vorher benachrichtigt. Außerdem wird auch nicht einfach etwas gepfändet. Der Sinn ist ja, dass ihr wieder Geld bekommt. Das heißt nur im Falle, dass es zu lange dauert, bis ihr Finanziell wieder stabil seid, kann es sein, dass ihr um Schulden beim Insolvenzverwalter zu begleichen oder so etwas in der art Sachen verkaufen müsst.