Mietfrei bei einem Bekannten wohnen? Was ist zu beachten? Gibt es irgendwelche Probleme?

5 Antworten

Die mietfreie Überlassung hat für den Überlasser unter Umständen steuerrechtliche Folgen! Er muss eine fiktive (erdachte) Miete als Einnahme versteuern! Also: Vorsicht!

Da du an einem anderen Ort wohnst, gibt es "zuhause" keinen Cent mehr für dich!

Einen 2. Wohnsitz wird man dir nicht zugestehen!

user294054  17.12.2013, 16:16

Es sei denn der Fragesteller ist über 25 (war das glaube ich?) oder es ist nicht mehr zumutbar zu Hause zu wohnen! Aber er ist glaube ich gar nicht abhängig, sondern die Eltern?

Wettrusse  18.12.2013, 10:40

Die mietfreie Überlassung hat für den Überlasser unter Umständen steuerrechtliche Folgen! Er muss eine fiktive (erdachte) Miete als Einnahme versteuern!

Wenn er in der selben Wohnung selbst wohnt, wohl kaum. Wenn ich eine Eigentumsowhnung habe und meine Freundin oder sonstwer mit mir darin wohnt, muss weder ich noch derjenige irgendwas versteuern. Wo kämen wir denn da hin!?

Da du selbst 900 EUR verdienst, finde ich die Idee sehr gut. Gestaltet das ganze eben so, dass ihr offiziell einfach zusammen in der Wohnung lebt - dann ist das steuerechtlich etc. gar kein Problem. Geld abgeben musst du keins (an den Staat oder deine Eltern) - warum auch!? Du verdienst doch schon so wenig, das ist ganz allein dein Geld.

Zudem sind meine Eltern auch Hartz 4 empfänger und muss ich da was beachten?

Nichts.
Unterhalstrechtlich hast du mit deinen Alg2-Eltern nichts zu tun.

Ich wäre doch dann raus aus der Bedarfgemeinschaft oder?

Ja

Muss auch Geld abgeben da ich ja noch hier wohne, wie würde es aussehen wenn ich nicht hier mehr whnen würde?

Dann musst du natürlich auch bei deinen Eltern kein Geld mehr abgeben (Mietanteil + Lebenshaltungskosten).
Was du mit dem Bekannten verabnredest, interessiert keine Schwein, solange keiner von euch beiden Alg2 bezieht oder beziehen will.

gegenfrage von was lebst du?

bekommst du geld vom amt, ist das problematisch

cronaldo777 
Fragesteller
 17.12.2013, 16:34

Ich bin U25 und verdiene 900 netto

FrauWinter  17.12.2013, 17:10
@cronaldo777

Mit 900 netto bist du eh raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Du darfst ausziehen solange du es dir leisten kannst. Du hast dann mit dem Amt nichts mehr zu tun.