BAFÖG - Auswärts Mietfrei wohnen?

4 Antworten

Sie haben BAFÖG bekommen und darüber einen Beacheid.

Jegliche Abänderung müsste auch schriflich begründet sein.

Haben sie alles richtig durchgelesen?

Sie können/ sollten Widerspruch gegen die Kürzung einlegen.

Kann das damit zusammenhängen, dass ich mietfrei wohne ?

Das kann sein.

Ich würde aber einfach anrufen und nachfragen wieso das BAFOG gekürzt wurde. Vielleicht sagt man es Ihnen am Telefon und Sie können entsprechend reagieren.

Laut Gesetz ist die Höhe der Miete egal, so hab ich es jedenfalls grad nachgelesen. Es geht nur darum dass unterstellt wird dass die Eltern für Verpflegung etc. aufkommen solange man bei ihnen oder in ihrem Besitz wohnt. Es wurde wirklich nichts begründet, hab eine neue Sachbearbeiterin. Der Bescheid sieht so aus wie immer nur dass der Grundbedarf von 597 auf 422 reduziert wurde. Ist das jemandem schonmal passiert ?

Nein die haben nichts begründet. Der Bescheid fängt mit einer Festlegung meines Grundbedarfs an. Da steht 422. Dann wird geprüft ob mir was abgezogen wird, also wegen dem Gehalt meines Vaters. Dann steht bei anrechnungspflichtiger Betrag 0 € und die 422 bleiben übrig.

Entscheidend ist nur, ob Du bei Deinen Eltern lebst oder nicht (oder vllt noch im Eigentum der Eltern).

Da Du offenbar nicht bei Deinen Eltern lebst und vermtl. auch nicht im Eigentum Deiner Eltern, steht Dir der höhere Bedarfssatz zu.

Wie hat das Amt die Verschlechterung denn begründet?

Steeler  03.11.2012, 15:26

"Nein die haben nichts begründet."

Okay.

Dann empfehle ich Dir, Widerspruch einzulegen und das Amt zu bitten, die neue Entscheidung zu begründen. Sowie darauf hinzuweisen, dass Du nicht bei Deinen Eltern lebst (und ja wohl auch nicht in ihrem Eigentum).