Mieterselbstauskunft 1

5 Antworten

Unter dem Punkt B möchte Ihr neuer Vermieter wahrscheinlich Auskünfte entweder von Ihrem bisherigen Vermieter (öfters mal verspätet Miete gezahlt, öfters lautstarke Feten, andere gravierende Schwierigkeiten) oder von Ihrem Kreditinstitut haben (Kontoführung, Lastschriften oder Schecks "geplatzt", ständig den Dispo bis zum "Anschlag" genutzt).

Nein, Sie müssen keine Referenzen angeben. Aber wenn Sie die Wohnung unbedingt haben möchten und die Nachfrage nach dieser Wohnung riesig sein sollte, sollten Sie sich vielleicht doch mal überlegen, ob Sie doch Referenzen angeben oder nicht!

Ich würde da nein ankreuzen. Vermieter, die deinen Arbeitgeber kontaktieren wollen, sind mir suspekt.

Ich würde da nein ankreuzen.

Was dann bedeutet,dass man die Wohnung nicht bekommt!

Und wie bitte schön soll sich ein Vermieter vor Mietnomaden schützen?

Ich weiß einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.

Aber wenn man weiß,das der Arbeitnehmer zuverlässig ist oder der alte Vermieter nichts zu beanstanden hatte,ist man als Vermieter beruhigt.

Wenn ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen,könnte ein Vermieter gerne so etwas erfragen.

b)Sonstige: Von wem? Wie ist diese Frage gemeint, insbesondere zu Punkt B?

Vorheriger Vermieter und Arbeitgeber.

Wenn Du nichts zu verbergen hast und die Wohnung unbedingt willst,solltest Du B ankreuzen bzw. bejahen!

Da ist meist der derzeitige Vermieter und Nachbarn gemeint. Ihr müßt das nicht ausfüllen habt dann aber weniger Chancen auf eine Wohnung. Ist leider so!

na sonstige Stellen, die du auf dem Formular angegeben hast, aktueller Vermieter etc.