Mieterhöhung bestätigen?

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Im Laufe eines Mietverhältnisses wird einem Vermieter das Recht zu einer Mieterhöhung eingeräumt, was ihm ermöglicht, die Miete an eine allgemeine Preissteigerung anzupassen. Gemäß § 557 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien im laufenden Mietverhältnis eine Mieterhöhung vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, ist eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung gesetzlich ausgeschlossen. Von Vermieterseite kann eine Mieterhöhung nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Der Vermieter benötigt für sein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichmiete die Zustimmung des Mieters. Erhält der Vermieter vom Mieter keine Zustimmung, muss er auf Zustimmung klagen. Bei einem Mieterhöhungsverlangen hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung

Die Zustimmung zur Mieterhöhung ist gesetzlich vorgesehen, der Vermieter hat eine Reihe von Kriterien zu beachten:

Sollten Sie ein Schreiben vom Vermieter wegen der Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete erhalten, sollten Sie dieses mit userer Checkliste auf seine Richtigkeit überprüfen.

Wichtig bei der Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete ist, dass es sich hierbei um die "örtliche Vergleichsmiete" handelt. Diese kann sich an dem Mietspiegel orientieren, an einer Mietpreis-Datenbank oder an höhe der gezahlten Miete für eine vergleichbare Wohnung.

Mit der Checkliste zur Überprüfung der Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete können Sie prüfen, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat.

Die Checkliste findest du hier:

http://www.mietrecht-einfach.de/downloads/checkliste-mieterhoehung-auf-vergleichsmiete.pdf

WeVau  28.10.2010, 20:48

Aber sie muß nicht schriftlich erfolgen, es reicht den erhöhten Betrag zu zahlen.

Hallo, schlimmstenfalls begibst Du Dich in einen Rechtsstreit mit dem Vermieter. Ob die Mieterhöhung rechtens ist, kann man jedoch feststellen, z.B. kann Dir jeder Mietrechtsanwalt sagen, ob dieses Schreiben eine Mieterhöhung korrekt ankündigt. Dazu muss neben der Frist, abwann die Mieterhöhung zu zahlen ist, auch der Grund der Mieterhöhung genannt sein. Hier findest Du einige gute Informationen zum Thema Mieterhöhung: http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/index.php

Mit der Unterschrift,gibst du deinem Vermieter einen Persilschein.Für wieviele Miterhöhungen ,soll denn deine Unterschrift gelten?? für die eine ,oder für alle künftigen?? das hätte ich an deiner stelle mal wissen wollen?!

Virginia47 
Fragesteller
 28.10.2010, 20:35

Nee, ich habe es mir jetzt mal richtig durchgelesen. Gilt tatsächlich nur für die eine Mieterhöhung.

wernilein  28.10.2010, 20:43
@Virginia47

@virginia47,ich hab mal in meinen Unterlagen gelesen,ich hatte sowas auch schon. Eine Unterschrift für eine Mieterhöhung.das dürfte okay sein.

Raimund1  28.10.2010, 20:37

das ist gesetzlich eindeutig geregelt - nix ist mit Persilschein

Mieterhöhungen sind zustimmungspflichtig, außer Modernisierungsmieterhöhungen. Zahlung gilt als Zustimmung (mindestens 2 x). Wird weder gezahlt noch schriftlich zugestimmt, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Natürlich kannst du auch dem Verlangen widersprechen, wenn es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese alle hier zu erläutern ist aber nicht Tenor deiner Frage.