Mieterhöhung wegen Tierhaltung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, mit einer Erhöhung wirst Du nicht rechnen müssen. Es geht lediglich um die Zustimmung, um Deine Erklärung der Tierart und Rasse, um Gefährdung auszuschließen, und um Deine Verpflichtung zu artgerechter Haltung.

Viel mehr wirst Du nicht zu erwarten haben.

Eine solche Zustimmung kann aber widerrufen werden, wenn es wiederholt zu Beschwerden seitens anderer Bewohner kommt.

HundeFreund78 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:57

Danke für deine Antwort:)!

Die Gewofag wird in München kaum zu den Mietpreistreibern gehören, wo doch die Stadt derzeit dabei ist, alles zu tun, um den vorherrschenden Trend Wuchermieten einzudämmen.

Der Hund zieht Ende Oktober ein und du hast keine haltungserlaubnis? 

Gefährliche Angelegenheit. Was ist nun wenn mit anständigen Begründungen die Anschaffung abgelehnt wird? Oder hast du schon eine mündliche Zusage bekommen? 

Ich lebe auch in München, und musste mir erstmal das Einverständnis meines Vermieters einholen. Auch meine Züchterin wollte diese haben bevor ich überhaupt einen Welpen reserviere. 

Warum sollte eine Mieterhöhung anfallen? Für alle entstanden Schäden die der Hund verursacht , musst du als Mieter gerade stehen. 

Gewofag Wohnungen sind ja nicht schlimm. Es sind halt bezahlbare Wohnungen für geringverdiener oder eben Leute die dringend eine Wohnung suchen, die von der Stadt München finanziert bzw.gekauft wurden. 



musste einen Antrag auf Tierhaltung ausfüllen. Eine Rückantwort kommt bald kann eine Mieterhöhung anfallen?

bevor man sich einen Hund holt, sollte man erst mal die schriftliche Genehmigung in Händen halten. Ansonsten könnte auch eine Kündigung ins Haus flattern!

HundeFreund78 
Fragesteller
 12.09.2016, 21:01

die haltung von tieren ist bei der gewofag erlaubt es ging mir darum ob eine mieterhöhung anfallen kann!

Eine Rückantwort kommt bald kann eine Mieterhöhung anfallen?

Nein das ist kein anerkannter Grund um die Miete erhöhen zu dürfen.

Schau mal hier rein:

https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

LG