Mieter zahlt nicht pünktlich

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Miete ist bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen.

Am 3. Werktag muss die Miete beim VM sein.

Es ist bei dauernd unpünktlicher Mietzahlung erforderlich, dem Mieter eine Abmahnung schriftlich zukommen zu lassen.

In dieser Abmahnung muss er aufgefordert werden, künftig die Miete pünktlich zu überweisen.

Gleichzeitig muss der Mieter hingewiesen werden, wenn es zu weiteren unpünktlichen Mietzahlungen kommt, ihm fristlos gekündigt wird.

Die Gerichte fordern diesen Hinweis, wenn später ein VM tatsächlich kündigen will, wenn weiterhin die Miete nicht pünktlich kommt.

Ich würde ihm erst einmal drei Mahnungen im Laufe von drei Wochen schreiben. Wenn er dann immer noch nicht zahlt, darf man über eine Kündigung nachdenken.

Metschko  09.08.2010, 12:21

Du brauchst absolut nicht 3 x mahnen. 1 x mit Androhung der Kündigung ist völlig ausreichend. 3 x mahnen war früher, heute ist die Miete gemäß Mietvertrag fällig und der Mieter automatisch "in Verzug" wenn er nicht zahlt. Man braucht sogar überhaupt nicht mahnen, es ist aber sinnvoll wenigstens 1 x, wenn Du 3 x mahnen willst, verlierst Du zu viel Zeit und evtl. Geld.

nein, kündigen kannst du ihm nicht. selbst wenn er nur einen teilbetrag der meite zahlen würde.

setz dich mit ihm zusammen, bered mit ihm, wann der sicherste zeitpunkt ist, wo er überweisen kann. also einen neuen fixtermin. hat er einen dauerauftrag? vielleicht nicht und es wäre ihm eine entlastung einen solchen einzurichten. vielleicht hat er anspruch auf wohngeld und weiß es nicht? wenn er ein langjähriger mieter ist, dann würd ich als vermieter versuchen ihn zu behalten, denn was danach kommt kann auch schlimmer werden.

aber allein auf mieteinahmen angewiesen zu sein ist schon heikel ... oder? selbst wenn du ihm kündigen könntest. könnte ein leerstand die folge sein. wenn es so existentiell für dich ist, wäre dies ein genickbruch.

Solange er zahlt, kannst du ihm nicht einfach fristlos kündigen. Du kannst aber wegen Eigenbedarf kündigen, dann hat der Mieter 3 Monate Zeit, sich was neues zu suchen!

Rein rechtlich dürften Sie Ihrem Mieter kündigen, denn ein ständiges Zuspätzahlen der Miete ist ein Grund zu Kündigung. Ihr Mieter hat mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertag akzeptiert, dass seine Mietzahlung bis zum dritten Banktag spätestens auf Ihrem Konto zu sein hat. Mündliche Ermahnungen bringen nichts (Beweispflicht), Sie müssen den säumigen Mieter schrftlich (Einschreiben mit Rückschein) abmahnen und ggfls. auch kündigen. Lassen Sie am besten die Abmahnung und die Kündigung von einem visierten Rechtsanwalt aufsetzten, damit es möglichst nicht zu einer Klage seitens Ihres Mieters kommen könnte; das Honorar des Rechtsanwalts kommt Sie höchstwahrscheinlich günstiger! Und sehen Sie zu, dass Sie möglichst umgehend zu Rechtsmitteln greifen, denn sonst könnte Ihr Mieter darauf pochen, dass Sie seine verspäteten Mietzahlungen jahrelang akzeptiert hätten!