Nebenmieter WBS Frage?

3 Antworten

seit 2004 wohnen wohne ich mit meinen Eltern in einer mit 3 Zimmer Wohnung mit 79 qm , welche uns bei Bezug mit dem WBS genehmigt. Nun sind meine Eltern getrennt und mein Vater zog vor mehreren Jahren aus. Vor 2 Jahren zog dann auch meine Mutter aus, und ich bin alleine , bzw. mit meiner Freundin, in der Wohnung geblieben.

Das ist unerlaubte Gebrauchsüberlassung Dritter. Man kann nicht einfach als Vertragspartner den Vertrag auf seine Kinder übertgragen!

Man hat mir nun gesagt , dass ich dringend eine Kündigung schrieben soll und die Wohnung in 3 Monaten verlassen muss. 

Nicht Du sondern der/die Vertragspartner der Vermietung müssen eine Kündigung schreiben.

Haben Deine Eltern gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen, so müssen sie beide den Mietvertrag kündigen.

Ansonsten muss derjenige kündigen, der den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Schau auch mal hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Der Auszug aus einer Wohnung und auch eine Ummeldung beendet nicht einen Mietvertrag!

Du musst Dich jetzt schnell um eine neue Bleibe kümmern oder mit der Vermietung einigen.

Im Jahr 2004 war der Schein auf alle 3 Familienmitglieder inkl. mir ausgestellt worden.

Und nun wohnen 2 der 3 Personen nicht mehr in der Wohnung. Damit ist das Recht auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung nicht mehr gegeben.

Kündigen kannst Du gar nicht denn Du bist nicht bzw. nicht alleiniger Mieter.

Ebenso kann dir der Vermieter nicht kündigen.

Guten Tag und vielen Dank für die Antwort,

seit 2 Jahren bin ich allerdings im Mietvertrag als Nebenmieter.

Meine Mutter hat einen Brief mit der Info an die Verwaltung geschrieben, diesen habe man angeblich nie erhalten.

Was bitte soll ein Nebenmieter sein? Entweder Du stehst als Mieter zusammen mit weiteren Personen im Vertrag oder lediglich als Bewohner. Als letzterer hättest Du keinen Anspruch auf die Wohnung. Der Vermieter könnte dem ausgezogenen Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen. Im E-Fall fristlos.

@anitari

Hallo,

ich habe im Jahre 2015 eine Nachtragsvereinbarung unterschieben, bei der ich nun mit als Mieter drin stehe, nur halt nicht als  Hauptmieter.Das Problem ist, dass man mir nun mündlich mitteilte, dass ich innerhalb von 3 Monaten quasi ausziehen soll... Ich frage mich natürlich , ob das alles so rechtens ist..

@Denysios

Ja, es ist rechtens, dir mündliche Mitteilungen zu machen.