mieter Nebenkostenabrechnung hilfe! kanalwasser,regenwasser schmutzwasser

7 Antworten

lass dir die Rechnungen zeigen. Wenn diese sich auf das Haus sprich diese Adresse beschränken werden sie auf alle Mieter umgelegt ausser der Vermieter wohnt im selben Haus dann muß er anteilig auch zahlen

In der Tat - kenne ich keine Kanalgebühren. Außer im Zusammenhang, dass dies die Anschlußkosten für das Grundstück sind (ggf. werden diese auch erst lange Zeit, nachdem das Grundstück an den Kanal angeschlossen wurde an den Grundstückseigentümer verrechnet) - diese Kosten sind jedoch auf den Mieter m.E. nicht umlegbar.

Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als dass Du Dir für 2014 vom Vermieter sämtliche Abschlagszahlungsbescheide bzw. die Rechnungen zu diesen Positionen (in Kopie) geben lässt.

Über die Schmutzwassergebühr werden normalerweise die Kanalgebühren bezahlt. Das diese extra aufgeführt sind, ist nicht normal.

1 x fragen hätte gereicht

https://www.gutefrage.net/frage/iniederschlags-wasser-in-den-kanalgebuehren-mit-enthalten-oder-wird-das-separat-berehnet?foundIn=user-profile-question-listing

Kanal-, Niederschlagswasser- oder Regenwassereinleitungsgebühr hat nichts mit Frisch-  und Abwasser zu tun.

Diese wird von der Stadt/Gemeinde für die Regenwassereingeltung in das öffentliche Abwassernetz erhoben.

Und da sie verbrauchs- und verursachungsunabhängig ist darf sie der Vermieter nach der Wohnfläche umlegen.

Vorausgesetzt die Umlage ist vertraglich vereinbart.

katja372 
Fragesteller
 11.04.2015, 15:12

meine frage war noch,ob das schmutzwasser" nicht zu der kanalgebühr gehört...?? habe ja separat berechnet.. wasser -klar--dann.1-kanalgebühr--2.niederschlagswasser-auch ok..aber dann nochmal schmutzwassser.. ..man sagte mir,dass schmutzwasser zu der kanalgebühr mitzählt...

anitari  11.04.2015, 15:17
@katja372

Wie ich schon zu Deiner anderen Frage schrieb, lade die Abrechnung hoch.

Aus deinen Interpretationen, sorry, ist nichts verwertbares zu entnehmen.

katja372 
Fragesteller
 11.04.2015, 15:35
@anitari

sorry,die andere frage ist gelöscht..weil doppelt(sorry),habe dort deine antwort nicht lesen können..aber..lieben dank für die raschen antworten :)

Natürlich sind die Sachen rechtens und das Kabelfernsehen hast Du bei Unterzeichnung des Vertrages ja mit abgeschlossen, also über den Vermieter. Abwasser, usw. will alles die Stadt haben, die haben nicht für kostenlos ein Kanalsystem Dir vor die Türe gelegt. :)

Gibt aber viele Dinge, wo die Vermieter schonmal tricksen oder Fehler machen, das kann man so jetzt aber nicht erklären, weil zu kompliziert.

Kannst zum Mieterverein gehen und die Abrechnung prüfen lassen.

Nur 57 Euro Nachzahlung ist normal, weil HEIZKOSTEN gestiegen sind.

Ich habe 550 nachzahlen müssen, danke auch :-)

katja372 
Fragesteller
 11.04.2015, 12:00

D anke...aber heizkosten rechne ich separat mit dem gasanbieter ab... dachte nur dass zb. das schmutzwasser" eigentlich in den kanalgebühren mit enthalten sind...darum geht es primär ,,kabel hab ich ü brigens nicht ;) hab ne schussel :p

HPausDinNRW  11.04.2015, 12:03
@katja372

Haha, Kanalgebühren, sorry, hab da was gedanklich durcheinander gebracht :) (Kanal / Kabel)

Aber es ist normal, dass das Abwasser nicht nach dem Wasser abgerechnet wird, was Du FRISCH beziehst, denn Du musst auch das "Abwasser" bezahlen, was durch die Regenrinne und über das Grundstück in die Kanalisation läuft. Wichtig! :-) Daher gibts auch die unterschiedlichen Bezeichnungen, weil alles andere Mengen sind.


Die Müllgebühren könnten gestiegen sein usw...

katja372 
Fragesteller
 11.04.2015, 12:10
@HPausDinNRW

danke nochmal..müll etc hab ich alles gecheckt,,das stimmt..mir kommt es nur komisch vor,dass das schmutzwasser" m.e. doch schon in den kanalgebühren mit einbezogen ist/wird... dachte ich ;/

das ist die nebenkosten-abrechnung .,

.diese rechnung ,nebenkosten,hab ich bekommen - (Mieter, Nebenkostenabrechnung)
katja372 
Fragesteller
 11.04.2015, 18:35

..55qm wohnung..das haus hat gesamt 3 parteien,,

chriskmuc  11.04.2015, 20:37

Die Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muß die Gesamtsumme für das komplette Haus dargestellt werden, dann der Verteilungsschlüssel (qm, Verbrauch, ...) und dann der Betrag, der auf Dich umgelegt wird.

Bitte den Vermieter erstmal um die Rechnungen der "undurchsichtigen" Positionen und danach bittest Du um eine korrekte Abrechnung.

Anhand dieser Abrechnung würde ich keine Nachzahlung leisten.

Wohnt der Vermieter im Haus?  Hier werden immer wieder die gewisse Kosten NUR auf die Mieter umgelegt. Das kann nur dann vermieden werden, wenn man auch die Gesamtkosten kennt und im Zweifel eben auch Kopien der Belege einfordert - die stehen Dir (gegen Kostenerstattung) zu.

anitari  12.04.2015, 07:35

66 m³ im Jahr für 1 Person ist ziemlich viel.

Aber, die Abrechnung ist unwirksam da sie nicht die Mindestanforderungen entspricht.

Es fehlen Angaben zu den Gesamtkosten des Hauses und der Umlageschlüssel. Ist dieses Blatt das einzige was Du als Abrechnung bekommen hast und ist diese überhaupt an Dich gerichtet?

katja372 
Fragesteller
 12.04.2015, 08:38
@anitari

hallo,danke!! ja das ist alles was ich bekommen habe..der vermiete wohnt auch im haus..

katja372 
Fragesteller
 12.04.2015, 08:40
@katja372

danke anitari!! was heißt Mindestanforderungen"? und was ist der Umlageschlüssel??

anitari  13.04.2015, 08:04
@katja372

Umlageschlüssel ist die Angabe wie die Kosten umgelegt werden.

Zum Beispiel Versicherungen und Grundsteuer nach der Wohnfläche, dann muß in der Abrechnung auch stehen Wohnfläche oder m², bei Wasser müßte dann Verbrauch stehen oder Personen, falls nach Verbrauch nicht möglich.

Das ist eine der Mindestanforderungen für eine wirksame Abrechnung. Außerdem müßten die Gesamtkosten des Hauses Pro Kostenart angegeben sein. Ansonsten hat der Mieter keine Möglichkeit die Abrechnung selbst zu kontrollieren.

Ich lade mal eine Muster-Abrechnung als Bild hoch, dann kannst Du sehen welche Angaben enthalten sein müssen.

anitari  12.04.2015, 07:48

Ach so, die div. Wassergebühren.

Wassergebühren/Verbrauch = Frischwasser

Kanalgebühren, weil da auch 66 m³ steht = Abwasser

Niederschlagswasser aus meiner Sicht die sog. Regenwassereinleitungsgebühr.

Was dann noch mal Schmutzwasser sein soll kann ich auch nicht sagen.

Mein Vorschlag, mach einen Termin mit dem Vermieter und lass Dir die entsprechenden Belege vorlegen oder ignoriere die Abrechnung weil sie, wegen der genannten Formfehler, unwirksam ist.