Nebenkostenabrechung - Ablesen Zähler erst Monate später?

6 Antworten

Wenn es sich um elektronische Zähler handelt, werden pro Monat mindestens 2 Werte gespeichert. Monatsanfang und Monatsmitte und das für einen längeren Zeitraum, sodass auf jeden Fall sicher gestellt ist, dass die Werte zum 30. April auch noch in einem Jahr ausgelesen werden können.

Somit reicht es für ISTA tatsächlich, dass sie nur einmal im Jahr ins Haus kommen.

Das Gesetz, dass nur einmal im jahr abgelesen werden darf, gibt es nicht. Allenfalls vertragliche Vereinbarungen mit ISTA, dass diese zu dem vereinbarten Preis nur einmal im Jahr kommen.

Adinst1996 
Fragesteller
 04.07.2016, 21:39

Okay super zu wissen das das bei Ista so ist. Danke für die Antwort. 

AndreasEhretSV  05.07.2016, 08:12

Guten Morgen, bei Funk-Heizkostenverteilern können 16 Monatswerte ausgelesen werden. Bei elektronischen Geräten der alten Generation nicht. In diesem Fall hätte die fehlende Zwischenablesung zur Folge das eine anteilige Schätzung nach Par. 9 HKVO erfolgen muss.

Wer ist er? "Er" erzählt Blödsinn. Zum Ein- und Auszug muss der Vermieter und darf der Mieter selbstverständlich sämtliche Stände von Messeinheiten erfassen. Sie dienen der korrekten Abrechnung. Der Dienstleister ist zur Erfassun nicht notwendig.

Da hat mein Kollege aber geflunkert, denn auch die Ista kommt täglich, wenn es denn sein muß.

Nur, wer bezahlt? Meine Mieter wollen dies nicht oder nur ungern übernehmen und somit kommen die natürlich nicht.

 

AndreasEhretSV  05.07.2016, 12:27

Sofern im Mietvertrag keine Vereinbarung getroffen wurde sind die Kosten für Zwischenablesungen sowieso Verwaltungskosten um vom Vermieter zu tragen. Im Normalfall ist es auch kein großes Problem wenn auf eine ZA verzichtet wird, da nach Gradtagszahlen/Tagen abgegrenzt werden kann. Wenn Vor und Nachmieter ein vergleichbares Verbrauchsverhalten an den Tag legen sind die Ungenauigkeiten zu vernachlässigen. Bei starken Unterschieden kann der Verzicht auf die ZA jedoch negative Folgen für den Vermieter haben da die Schätzung dann nicht sachgerecht war und der Vermieter eigentlich zur ZA verpflichtet ist. Ich halte es daher für sinnvoll die Zählerstände immer im Übergabeprotokoll festzuhalten und/oder zu fotografieren. Das sollte zum Standard bei einem Nutzerwechsel gehören...

Ihr könnt doch die Daten der Ablesung vom 30.4 . telefonisch an euren Anbieter durchgeben . Das ist dann am genauesten . Ansonsten wird der Verbrauch auf Grund des Verbrauchs aus den Vorjahren geschätzt . Falls ihr die Daten nicht abgelesen habt , fragt den neuen Mieter ob er sie sich beim Einzug aufgeschrieben hat . 

Adinst1996 
Fragesteller
 04.07.2016, 21:46

Haben leider keine Daten. Der Vermieter meinte das im Mai jemand zum Ablenden kommt und heute nach etlichen Nachfragen meiner Seite wo ich keine Antwort bekommen habe schrieb er das erst im August jemand zum ablesen kommt. Der neue Mieter hat auch keine Stände laut seiner Aussage

bei eurem Auszug werdet ihr doch sicherlich alle Zählerstände aufgeschrieben haben, oder?  Das gleiche macht der neue Mieter beim Einzug.

Adinst1996 
Fragesteller
 04.07.2016, 21:43

Nein wir konnten die Zählerstände nicht aufschreiben da uns zu dem Keller wo z.b. die Wasseruhr war kein Zutritt gewährt wurde.

Und dir Ista-Zähler an der Heizung kann nur die Ista ablesen. 

Den einzigen Zählerstand wo wir ablesen konnten war Strom aber der hat ja eh nichts mit der Nebenkostenabrechnung Zutun.

albatros  05.07.2016, 00:35
@Adinst1996

Und dir Ista-Zähler an der Heizung kann nur die Ista ablesen. 
Nö, das kann jeder Laie.