Vermieter oder Gaslieferant?

8 Antworten

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Der Vermieter muss die Nebenkosten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausrechnen und nachweisen.

Das ist aber so kompliziert, dass die wenigsten Eigentümer sich da selber versuchen.

Darum gibt es Dienstleister wie ISTA, TEHA die die Zähler ablesen und die Abrechnung machen. Der Vermieter liefert dann die Kosten die er für Gas oder Öl gezahlt hat, für Wartung und Betriebsstrom der Anlage. Und der Dienstleister erstellt die Abrechnung je Wohneinheit, nach abgelesenem Warmwasserverbrauch, Heizkörpermessgeräten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn jede Wohnung eine eigene Gasheizung (z.B. eine Gas-Kombitherme für Heizung und Warmwasserversorgung) hat, hat auch jede Wohnung / jeder Mieter einen eigenen Gaszähler und muß den Gasverbrauch direkt mit dem Lieferanten abrechnen. Wenn es jedoch eine große Heizungsanlage im Keller, für alle Mieter zusammen, gibt, bezahlt der Vermieter das Gas beim Lieferanten und legt diese Kosten auf die Mieter um. Für diese Abrechnung wird meistens ein dafür spezialisiertes Unternehmen beauftragt, die Zahlung erfolgt aber an den Vermieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wirr.

In einem MFH wird es doch die entsprechenden Zähleinrichtungen geben. Vertragspartner des Lieferanten wäre bei einer Zentralheizung üblicherweise der Eigentümer, nur bei EHT sind es die jeweiligen Mietparteien.

Oder bei eigenen Heizanlagen in den Wohnungen, die ja noch möglich sind.

@schleudermaxe

Jupp. EHT - Einzelheiztherme. Optimal, da kein Ärger mit den Mietparteien über Abrechnungsverteilung.

In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung bezieht dein Vermieter das Gas vom Gaslieferanten. Er bekommt einmal im Jahr eine Rechnung, die er mit der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter gibt.

Üblicherweise habt ihr Heizungszähler (z.B. von Kalorimeta) in den Wohnungen, mit denen berechnet wird, wie hoch euer Anteil an den Heizungskosten ist.

Bei einer gegebenen Zentralheizung im Mehrfamilienhaus sind die Gaskosten als Brennstoffkosten Bestandteil der Heizkosten und fließen in die Jahresabrechnung der geleisteten Vorauszahlungen ein.