Mieter meldet sich nicht bezgl. Terminabsprachen für Handwerker

2 Antworten

Ich handhabe das immer so: Ich erteile der Firma den Auftrag und händige dem Mieter die Telefonnummer der Firma zwecks Terminabsprache aus, mit dem Hinweis, dass er sich schadenersatzpflichtig macht, sollte er diesem nicht nachkommen und weitere Schäden entstehen. Für die Terminabsprache gebe ich ihm eine Woche Frist. Ich teile ihm natürlich auch mit, dass ich der Firma XXX den Auftrag bereits erteilt habe.

Räuspert sich der Mieter innerhalb einer Woche nicht, gebe ich ihm zwei Termine zur Auswahl vor, mit dem Hinweis, dass der erste genannte Termin stattfindet, wenn ich keine Rückmeldung bekomme. Ist der Mieter dann nicht zu Hause, stelle ich ihm die entstandenen Kosten in Rechnung. Hat bisher immer super geklappt!

Dem Mieter einen Brief schreiben mit der Ankündigung das die Fenster gemacht werden müssen und er sich daher mit Firma XY zwecks Terminvereinbarung in Verbindung setzen soll. Hierfür setze ich eine Frist von 8 Tagen.

Reagiert der Mieter nicht, setze ich schriftlich eine kurze Nachfrist von 5 Tagen mit dem Hinweis, dass er die Kosten entstanden Kosten trägt.

Diese Schreiben gebe ich immer als Einwurfeinschreiben auf und habe immer Zeugen, die bestätigen können was in dem Brief stand, bzw. das der Brief nicht leer war.