Problem mit der Verwaltung - CAPERA Immobilien?

1 Antwort

Nun habe ich denen eine Frist von 14 Tagen gesetzt bis ich dann die ersten Schritte einleiten werden.

Ich hoffe nicht erneut per E-Mail?

Mängelanzeigen sollten grundsätzlich schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) zugestellt werden.

Im Zweifel kannst Du nicht nachweisen, dass der Vermieter diese E-Mail jemals bekommen hat.

Inwiefern sich hier ein Anspruch auf neue, bzw. dichte Fenster ableiten lässt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.