Undichte Türen und Fenster, sehr hohe Heizkostenabrechnung

8 Antworten

Liebe Mara,

deine Vermieterin schuldet dir Kraft Gesetz eine ihrem Nutzungszweck nach geeignete Wohnung (siehe § 535 ff. BGB). Das ist keine Frage der guten Laune, sondern eine Pflicht aus Gesetz! Dazu gehört freilich, daß die Wohnung an Fenstern und Türen hinreichend abgedichtet ist, sodaß Du keine zusätzlichen (von dir nicht zu verantwortenden) Heizkosten zu tragen hast. Diese gehören nämlich dem Recht nach deiner Vermieterin. Und der solltest Du sie auch "durchleiten". Du solltest dich hier keinesfalls von ihr zur Abstellung des Mangels an immerhin ihrer Mietwohnung (Eigentumswohnung) nicht in Anspruch nehmen lassen, weil:

Das Mietrecht gibt dir hier viel bessere Möglichkeiten, elegant im Rechtswege zu erledigen. Nach § 535 BGB schuldet dir deine Vermieterin einen einwandfreien Zustand der Wohnung. Sie hat nun die Möglichkeit, zeitnah und angemessen auf deine Mängelanzeige zu reagieren (also den Mangel zu ihren Kosten = man nennt's Instandsetzung > Instandhaltung!) oder aber Du setzt ihr noch eine letzte Frist, hier selbst zu erfüllen, nach deren "fruchtlosen" Verstreichen Du dann ohne nochmalige schriftliche Ankündigung eigenständig eine Fachfirma beauftragen und erledigen lassen wirst; zugleich erklärst Du ihr (schriftlich mit Zugangsnachweis: persönlicher Einwurf mit Zeugen in Hausbriefkasten der Vermieterin hinreichend), den Rechnungsbetrag mit weiteren Mietzahlungen aufzurechnen. Dies nämlich steht dir immer dann zu, wenn eine Geldforderung (der einen Vertragsseite) einer anderen berechtigten Geldforderung der anderen gegenübersteht. Du darfst hier sogar mit der Gesamtmiete aufrechnen, da dir die Vermieterin ja schließlich den Gesamtbetrag der Rechnung auch SOFORT schuldet. Kommt die Handwerkerrechnung deutlich teurer als die Gesamt-Monatsmiete, so gehst Du einfach zu deiner "Hausbank" und läßt zu deinem Hauptkonto ein Unterkonto "01" einrichten; von dem aus wird nun die Handwerker-Rechnung beglichen; Du gehst hiermit als ins MINUS (deshalb mit der Bank absprechen, worum es geht und in welchen Schritten nämlich der "Kredit" auf "01" zurückgeführt wird > dazu Mietvertrag und Handwerkerrechnung mitnehmen, ggf. auch schriftliche Aufforderung/Erklärung an Vermieter, damit die Bank sieht, daß sie "ihr" Geld sicher zurückbekommt). Die Vermieterin schuldet dir nämlich in diesem Falle nicht nur den reinen Netto-Betrag (aus der Rechnung), sondern Brutto, also auch die Nebenkosten, hier die Kapitalbereistellungskosten = Zinsen.

Das immerhin wäre hier der ordnungsgemße Rechtsweg aus genannten Rechtsnormen hergeleitet. Vielleicht sollte man der Vermieterin dies in etwa mal andeuten, um zu vermeiden, daß sie hier den teuersten Fehler ihres Vermieter-Daseins wohl gbegehen würde, wenn sie weiterhin so keck bleibt und dich zu Eigenleistungen antreibt.

Weil: MIETER HABEN AUCH (NOCH) RECHTE!

Dein Vermieter muss deine Fenster sicher nicht erneuern, wenn sie nicht beschädigt sind. Abdichten kannst du sie selber auch. Für deine Heizkosten ist aber kein anderer verantwortlich ausser du selber. Wenn dir die Heizkosten zu hoch sind, dann mache im Winter ein Zimmer zu und beheize die Räume die du dir leisten kannst. Nebenbei bemerkt finde ich 1000 euro Heizkosten im Jahr für 58qm, angemessen.

Nicht undichte Türen und Fenster sind der Hauptgrund für hohe Heizkosten, sondern der hohe Preis für Öl, Gas, Strom. Ich hoffe, Du liest Zeitung und verfolgst wie teuer diese Rohstoffe sind. Das sieht man auch am hohen Benzinpreis den wir seit längerem haben. An dieser Situation kann ein Vermieter nichts ändern. Weiter scheinst Du nicht daran zu denken, dass eine Heizkostenabrechnung nicht nur den reinen Verbrauch ausweist, sondern auch Kosten für Warmwasseraufbereitung, Strom für die Heizanlage, Schornsteinfeger, Wartung, also die fixen Heizkosten. Weiter ist eine Souterrainwohnung kälter als andere Wohnungen und man muss mehr heizen als bsp. im 1. Stock. Wohnen in dem Haus noch mehrere Parteien kommen noch weitere Kosten für Abrechnung, Zählermiete dazu.

Hallo Mara,

lasse Dich nicht vom Vermieter einschüchtern und wehre Dich sofort. Liste die Mängel auf und setze dem Vermieter eine Frist zur Behebung (Einschreiben-Rückschein). Und dann lasse Dich unbedingt anwaltlich beraten, denn beim Thema "Mietminderung" kann man Formfehler machen, die plötzlich zum "berechtigten" Mietrückstand werden. Der Anwalt wird schon dafür sorgen, dass Du von seiner Arbeit finanziell profitierst.

Der Vermieter muss die Wohnung lediglich in dem Zustand erhalten, indem sie sie gemietet haben. Etwas anderes ist natürlich eine nicht funktionsfähige Tür. Diese muss repariert werden. Aber nur zu dem Zustand, zudem sie bei Einzug war.

Der Vermieter muss garantieren, dass Sie in Ihrer Wohnung die Temperaturen entsprechend Heizkostenverordnung erreichen können. Dementsprechend muss die Heizungsanlage ausgelegt sein. Das ist beispielsweise im Wohnzimmer 20°. Wenn diese Temperatur nicht erreicht wird, auch dann nicht, wenn Sie die Heizung ständig auf volle Pulle laufen lassen, dann liegt ein Mangel vor, sonst nicht.