Mieter lehnt die Reparaturtermiene ab. Was ist der offizielle Weg?

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Schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mieter auffordern, bis spätestens 31.1. die Reparatur zu gestatten und dementsprechend einen Termin mit dem von Dir benannten Handwerker während normaler Arbeitszeiten zu vereinbaren. Ansonsten gehen evtl. Zuschläge auf seine Rechnung.

Ihm dabei auch mitteilen, dass Du das Problem nach dem 31.1. als erledigt betrachtest und Dich nicht weiter darum kümmern wirst.

Sollte er dennoch das nicht erledigt haben und nach dem 31.1. wieder auf Dich zukommen, schickst Du ihm eine Abmahnung und dann hast Du die Voraussetzung für eine fristgerechte Kündigung, wenn es dann immer noch nicht klappt.

bwhoch2  27.12.2016, 13:20

Danke für die Auszeichnung.

Der Mieter boykottiert also seit Monaten sämtliche Termine zur Reparatur.

Dann muß es ja nicht so dringend/wichtig sein.

Auf dieser Stelle wollte ich bei euch Fragen, ob ich die ganze Kommunikation richtig führe?

Aus meiner Sicht nein.

Wichtige vertragliche Dinge regelt man weder per E-Mail, Skype noch ähnlich digitalem Zeugs, sondern per guter alter Post.

Schreibe dem Mieter, per Einwurfeinschreiben, das er bitte selbst einen Auftrag für die Reparatur erteilen und vereinbaren soll.

Sonnenstern811  25.12.2016, 18:33

Dann riskiert sie aber, einen satten Wochenend- oder Spätzuschlag zu zahlen.

anitari  25.12.2016, 19:48
@Sonnenstern811

Na und, das ist doch das Problem des Mieters.

Ich mache es grundsätzlich so dass ich den Handwerker lediglich informiere und es dem Mieter überlasse, mit diesem einen Termin zu vereinbaren. Den Mieter bitte ich lediglich, mich über die ausgeführten Arbeiten zu informieren (damit ich die Rechnung des Handwerkers zahlen kann).

Solange die Wohnung durch den Schaden nicht gefährdet ist, ist es mir dann egal, wann der Termin stattfindet und wie das ganze organisiert wird.

Ich habe einen Termin mit dem Handwerker vereinbart und dem Mieter per Messenger Bescheid gegeben (wir kommunizieren immer per Skype, da er mir seine Handynummer nicht geben will).

Man sollte per Einwurfeinschreiben den Mieter auffordern einen Termin zu nennen an dem er oder eine von ihm beauftragte Person den Handwerker reinlassen.

Eine Frist setzen dass der Termin z.B. bis zum 10. ermöglicht werden soll und dass der Mieter sonst mit Konsequenzen rechnen muss. 

Dem Mieter auch mitteilen, dass nur Termine zu arbeitsüblichen Zeiten bezahlt werden und keine Termine nach Feierabend oder am Wochenende).

Wenn in dem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten ist, gib ihm die Tel Nr. des Hausklempners, damit er zur normalen Klempnerzeit einen Termin machen kann. Dann werden die Wasserhähne von dem Klempner ausgetauscht (das mache ich als Hausmeister selbst, hast wohl den verkehrten Hausmeister). Von der Rechnung ziehest Du dann den Selbstkostenanteil den der Mieter über die Mietklausel selbst bezahlen muß ab und zahlst den Rest selbst. Der Mieteranteil wird mit der nächsten Miete eingezogen.