Mietminderung bei Urlaub

6 Antworten

IMHO steht dir zunächst einmal während deiner Urlaubsabwesenheit kein Mietminderungsanspruch zu, da es hier zu keiner Minderung der Nutzung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung kommt.

Es ist grds. Sache des VM, wen er wann mit der Reparatur beauftragt. Du kannst allenfalls nach Fristsetzung in einer Selbstvornahme jemand anderen mit der Schadensreparatur beauftragen. Dessen Arbeit hätte der VM zu tragen.

Allerings: wenn der vom VM beauftragte Handwerker angefangen hat, darf er sich mit dem Baufortschritt Zeit lassen und die Selbstvornahme wäre ausgeschlossen - in dem Fall könntest du allerdings die Miete der dann benutzten Wohnung entsprechend mindern.

In jedem Fall wäre eine juritische Beratung bei den geplanten Maßnahmen, Minderung und Ersatzvornahme, zu raten - dass kann zu einem teuren Bumerang werden, wenn man voreilig handelt :-O

G imager761

IMHO steht dir zunächst einmal während deiner Urlaubsabwesenheit kein Mietminderungsanspruch zu, da es hier zu keiner Minderung der Nutzung des vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung kommt.

Es geht dabei aber nicht um die Nutzung, sondern gem. § 536 BGB um die Tauglichkeit, und die ist auch während des Urlaubs gemindert...

Wenn der Vermieter Zutritt zur Wohnung des Mieters möchte, warum auch immer, muss er dazu mit ihm eine Termin vereinbaren, der so auch dem Mieter passt. Die Terminfestlegung kann nicht willkürlich erfolgen, den Belangen des Mieters als Besitzer ist Rechnung zu tragen. Ausnahme: Havarie. Wer repariert bestimmt der Vermieter. Es sei denn, es bestand ein angezeigter Mangel, bei dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug kam und der Mieter ihm mit erfolgter Fristsetzung ankündigte, dass er in diesem Falle selbst die Behebung beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete verrechnen werde.

Leider ist das Gegenteil wie gedacht der Fall: Ist das ein "heftiger" Schaden wie beschrieben, so muss das unverzüglich repariert werden. Ist die Wohnung nicht zugänglich weil der Mieter in Urlaub fährt und keine Ersatzperson beauftragt hat, die Handwerker in die Wohnung zu lassen, so macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig. Schon mal darüber nachgedacht? Mietminderung ist da auf keinen Fall möglich. Die Handwerker kann der Vermieter selbstverständlich selbst aussuchen, denn er soll die Sache Ihrer Meinung nach ja auch selbst bezahlen.

Kein Geld und Urlaub? Passt irgendwie nicht.

Wenn du dem Vermieter keine Gelegenheit gibst den Schaden zu reparieren, kannst du auch keine Miete mindern. Es sei denn, der Vermieter hätte eine klare Anweisung von dir: Person A hat den Schlüssel, mit Telefonnummer etc. und er kann mit ihr einen Termin vereinbaren. Klar kann er dir sagen du sollst einen Termin mit dem Handwerker machen, wenn es anders nicht möglich ist. Er kann auch eine Frist setzen. Du willst ja schließlich den Schaden behoben haben und musst daher dem Vermieter Gelegenheit geben, dies so schnell wie möglich zu machen. Oder geht es dir nur um eine Mietminderung?

Scheint mir so, als ob du die Termine mit dem Handwerker irgendwie boykottierst.

Geld für Anwalt oder Mieterverein hast du nicht, kannst aber trotu größerem Schaden in der Wohnung in Urlaub fahren? Seltsam