Mieter kündigt Wohnung ohne Unterschrift?

13 Antworten

Es gibt keine grundsätzlichem Pflicht, dass die Kündigung persönlich unterzeichnet werden muss. Bei bestimmten Verträgen ist aber vorgesehen, dass diese nur schriftlich gekündigt werden können. Diese Pflicht kann sich zum Beispiel aus dem Gesetz ergeben, wie zum Beispiel bei Arbeitsverträgen nach § 623 BGB oder auch bei Mietverträgen gem § 568 BGB. Es kann aber auch im Vertrag vereinbart werden, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

Besteht also eine solche Pflicht zur Schriftform, so ist diese nur gewahrt, wenn die Erklärung eine Originalunterschrift enthält. Nicht ausreichend wäre es hier zum Beispiel, wenn die Erklärung nur per Fax übermittelt wird. Die Kündigung muss im Original beim gekündigten Vertragspartner ankommen.

http://berlin.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/KuendigungUnterschrift.html

Eine Wohnungskündigung, egal ob durch Vermieter oder Mieter, muss zwingend schriftlich erfolgen. Schriftlich heißt, mit Unterschrift des /der Kündigenden. Fehlt die Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Das kommt jetzt ganz darauf an:

Angenommen, ihr wollt nicht schon wieder einen neuen Mieter suchen, dann legt das Ding einfach zur Seite. Kommt irgendwann im Februar die Nachfrage des Mieters, teilt ihm mit, dass Euch keine wirksame Kündigung vorliegt. Warum, braucht ihr nicht zu sagen. Sollen die Mieter doch weiter üben.

Angenommen, ihr wolltet die Mieter schon länger los werden, dann schreibt den Mieternganz höflich und nett, dass ihr die Kündigung erhalten habt und zum 30.4. bestätigt. Bittet noch darum, Euch ein Exemplar mit Unterschrift zukommen zu lassen.

Auf diese rechtsunwirksame Kündigung sollte der Vermieter nicht eingehen. Lasst den schusseligen Mieter ins Messer laufen.

Die Kündigung ist nicht gültig. Die kannst als nicht erhalten betrachten.