Wie teuer ist es jemanden aus der Wohnung zu Klagen?

7 Antworten

(wegen verwahrlosen der Wohnung) rausklagt?

Die Frage ist vorrangig, wie hoch die Erfolgsaussichten überhaupt sind.

Die Verwahrlosung muss als solche anerkannt werden, der Rechtsweg muss eingehalten werden (Abmahnung z. B.).

Kommen dann noch Punkte wie psychische Probleme beim Mieter dazu, oder er verweigert nicht die mehr oder weniger regelmäßige Unterstützung von Sozialdiensten, Nachbarn werden nicht unmittelbar belästigt oder gar geschädigt, gelingt eine Kündigung aus diesem Anlass eventuell gar nicht.

Der Streitwert hängt meines Wissens von der Höhe der Miete ab. Soweit ich weiß, eine Jahresmiete bzw. 12 Monatsmieten. Im Internet gibt es Prozesskostenrechner. Da kann man den Streitwert eingeben und sich die Kosten berechnen lassen. Noch genauer weiß es ein Anwalt.

Viel wichtiger ist aber, ob man einen Mieter überhaupt raus klagen kann. Verwahrlosung ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund.

So ein Prozess, noch dazu, wenn es keinen klaren Grund gibt, kann 1 Jahr dauern oder deutlich länger.

Bei einer einer 3-Zimmer-Wohnung mit Anwalt, erfolgreicher Räumungsklage etc. rechne mit 9 - 12 Monaten und guten 5.000,00 € Kosten. Grob geschätzt aus Erfahrung. Aber nur wenn es glatt läuft. Stellt sich der Mieter ganz quer oder ist er ein Sozialfall oder des örtliche Gericht ist überlastet, könne sich die Zahlen noch zum Negativen ändern. Wenn Du bei der Räumung des "Berliner Modell" anwendest, sparst Du bei der Räumung selbst Geld (Möbelwagen, Einlagerung) , hast aber das ganze Mobiliar "an der Backe"

Hast du als Vermieter keine Rechtsschutzversicherung?

Das kann teuer werden und auch sehr lange dauern. Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen und mich mal beraten lassen. Spekulationen nützen dir hier nichts.

Wir hatten Glück. Unsere diesbezüglichen Mieter sind von selbst ausgezogen, nachdem die Wohnung so heruntergekommen war und der Kühlschrank nicht mehr ging. Aber ersetzt bekamen wir nichts. Wir haben dann halt renoviert und neu vermietet. Und Glück gehabt.

Sie hat die Wohnung gerade erst geerbt. Jetzt deswegen eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um dann bald auf Räumung zu klagen, wird wohl nichts bringen.

@bwhoch2

geht auch gar nicht, weil 3 Monate Wartezeit bis zum Eintritt des Schadens eingehalten werden müssen und der Schaden ist ja in der Vergangenheit in diesem Fall bereits eingetreten.

Vermietete Wohnung geerbt? Geht das überhaupt? Inventar erben ist klar, aber die Wohnung? Hat sie Erbin schon zu Lebzeiten der verstorbenen Mieterin darin gewohnt und war auch im Mietvertrag mit eingetragen?

*die Erbin

@Alicia54

Wenn du eine vermietete Wohnung erbst, "erbst" du den Mieter mit.

Die Höhe der Gerichtskosten orientieren sich immer am Streitwert, so dass dies hier nicht pauschal beantwortet werden kann.

So eine Räumungsklage kann also zwischen 1.000-8.000 € kosten.

Vorab würde ich aber sowieso mal einen Anwalt kontaktieren und prüfen lassen, ob die Kündigung formell wirksam ist.