Vermieter gelogen/Naiv/Anzeige Sachbeschädigung?

4 Antworten

Eine Anzeige wird bei der Polizei doch nur aufgenommen, wenn ziemlich klar ist, dass hier Schäden mutwillig, bzw. vorsätzlich herbei geführt wurden.

Normale Schäden, wie sie immer mal vorkommen können, wie zerkratzte Fußböden, zerbrochene Sanitärkeramik, verkratzte Heizkörper haben keine strafrechtlichen Folgen. Die Polizei hätte wirklich anderes zu tun, als heraus zu finden, durch welches Ungeschick z. B. ein Waschbecken einen Sprung bekommen hat.

Das mal an den Anfang. Wenn er jetzt von Dir Schadensersatz haben will, brauchst Du erst einmal eine Auflistung der Schäden, die er Dir in die Schuhe schieben will. Sobald Du diese hast, meldest Du alles Deiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese wird dann prüfen, inwieweit Du überhaupt haftbar gemacht werden kanns. Wenn sie zum Schluss kommt, dass dieser oder jener Schaden z. B. nur Abnutzung ist, aber kein Schaden oder dass nicht Du Verursacher sein kannst oder es Dir nicht bewiesen werden kann, wird die Versicherung ihrer Pflicht nachkommen und unberechtigte Ansprüche gegen Dich abwehren.

Sollte es darüber zu einem Rechtsstreit kommen, wird diesen die Versicherung führen und wirkt insoweit wie eine Rechtsschutzversicherung.

Bevor Du also morgen beim Anwalt aufschlägst, sollte Dir der Vermieter erst einmal mitteilen, was eigentlich alles von Dir kaputt gemacht wurde. Und Du holst Dir Deine Haftpflichtversicherungspolice raus. Diese nimmst Du mit zum Rechtsanwalt.

Im Prinzip besteht Aussage gegen Aussage.
Der Vermieter muss aber beweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Beweisen muss immer der, der Ansprüche stellt.

Lange Antwort, aber das ist aus einem Anwaltsforum:

Der Vermieter muss beweisen, dass die Mietsache während der Mietzeit eine Veränderung oder Verschlechterung erfahren hat. Hierzu muss er den Zustand der Mietsache bei Beginn und bei Mietende genau beschreiben und darlegen, welche Veränderung und/oder Verschlechterung eingetreten ist (vgl. z.B. AG Köln, Urteil vom 15.01.2013 - 205 C 283/12).

Der Vermieter muss also beweisen, dass die Mietsache bei Beginn des Mietverhältnisses ohne Mängel war. Der Vermieter muss darüber hinaus darlegen und beweisen, dass die Verschlechterung und/oder Veränderung der Mietsache infolge des Mietgebrauchs verursacht worden ist. Eine ggf. vorhandene Möglichkeit, dass die Verschlechterung und/oder Veränderung der Mietsache aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis und/oder aus dem Verantwortungsbereich eines Dritten oder eines anderen Mieters stammt, muss der Vermieter ausschließen.

Gelingt dem Vermieter der Beweis, dass ein Schaden beim Mietgebrauch entstanden ist und die Ursachen dafür nicht in den Obhuts- und Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass er den Schadenseintritt nicht zu vertreten hat oder dass die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nur auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

Als Beweismittel für den schadensfreien Zustand bei Einzug dient in der Regel ein Übergabeprotokoll. Da dies in Ihrem Fall nicht vorhanden ist, können auch Zeugen, Fotos vom Zustand bei Einzug etc. als Beweismittel dienen. Auch der damalige Makler kann als Zeuge für den beanstandungsfreien Zustand bei Einzug dienen, wobei der Beweiswert aber wohl eher gering sein wird, wenn eine freundschaftliche Beziehung mit dem Vermieter besteht. Zudem müsste der Vermieter dann immer noch zusätzlich beweisen, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde. Wenn es sich um keine eindeutig zuzuordnenden Schäden handelt (z.B. Kratzspuren von Katzen, wenn der Mieter Katzen in der Wohnung gehalten hat, der Vormieter dagegen nicht), wird es es daher für den Vermieter schwierig werden, ohne Übergabeprotokoll die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Welche Zeitspanne liegt hier zwischen Rückgabe der Mietwohnung und Rüge wegen Sachbeschädigung?

Eine Anzeige kann nur bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht werden.

Sachbeschädigung ist eine Strafttat.

Ein Übergabeprotokoll ist keine Pflicht für die Vertragsparteien.

Hast du bei Mietbeginn eine Kaution dem Vermieter übergeben? Wenn ja, dann fordere eine Abrechnung der Kaution unter Fristsetzung vom Vermieter.

SuperZyZz 
Beitragsersteller
 17.12.2020, 08:50

Also das war am 30.11. Seitdem kam nichts mehr, bis gestern Nacht die Ankündigung der Anzeige. Er möchte dazu nämlich meine Adresse haben.

Gerhart  17.12.2020, 12:04
@SuperZyZz

Die Adresse wird die Polizei herausfinden, wenn eine Anzeige vorliegt. Du bist nicht zur Angabe verpflichtet. Innerhalb der letzten 14 Tage hatte also nur der Vermieter Zugang zur ehemaligen Wohnung. Vielleicht ist er der Schadensverursacher?

Um welchen Schaden handelt es sich denn?

da kein Übergabeprotokoll besteht, hast du diese Schäden angerichtet - er macht die Kosten bei dir geltend -

im Prinzip eine Sachbeschädigung

was für eine Linke Bazille,

Ersatz hat er nicht gefordert ....

SuperZyZz 
Beitragsersteller
 17.12.2020, 00:00

Ich habe die Anzeige noch nicht gesehen