Mieter beschädigt Garten!
Hallo miteinander!
Wir haben unsere Wohnung vermietet, mit Garten. Dieser umfasst eine Hecke. Unsere Mieter haben Kinder, welche oft mit den Nachbarskindern spielen, dessen Garten direkt an unseren grenzt. Um es den Kindern zu erleichtern in den Nachbarsgarten zu kommen, haben unsere Mieter einfach einen Durchgang in die Hecke geschnitten! Es dauert Jahre bis diese Hecke wieder nachwachsen kann. Dies haben sie auch ohne Erlaubnis getan, allerdings behaupten die Mieter, dass sie Bescheid gesagt hätten. Jetzt lügen Sie auch noch! Meine Frage ist, das muss man sich doch nicht mitanschauen oder? Das ist doch eine Beschädigung am Garten und somit des Mietvertrages?? Was kann ich tun??
4 Antworten
Du könntest ihnen schriftlich eine Abmahnung zukommen lassen und sie auffordern, die Hecke wieder zu schließen - durch neue Pflanzen z.B.
wie ist denn die Gartenüberlassung im Mietvertrag geregelt?
Sicherlich ist das Ausreißen von Büschen und Bäumen, die durch den Vermieter gepflanzt wurden, ist nicht erlaubt. -aber hier wird etwas behauptet.
Halte es schriftlich fest und schicke es deinem Mieter als "Abmahnung"
du hast den garten mitvermietet. die mieter können ihn nutzen und gestalten wie sie möchten. lediglich bei wirklich unersetzbaren pflanzen wie großen bäumen oder nicht rückbaubaren maßnahmen müßten sie dich vorher fragen. alles andere lässt sich ersetzen und abbauen, was sie bei auszug auch tun müssen. zur not müssen sie eben eine größere pflanze kaufen, die die lücke in der hecke schliesst.
Meine Meinung:
Wenn im Mietvertrag der Garten mit aufgeführt ist,dürfen die Mieter diesen benutzen,aber keine baulichen Veränderungen ohne Rücksprache vornehmen.Ich finde auch das entfernen ein teil der Hecke muss man erfragen.Hier steht wohl Aussage gegen Aussage.
Schreiben sie dem Mieter eine Abmahnung
Fotografieren Sie das Grundstück in welchem Zustand es ist und Schreiben Sie das Datum des Fotos hinzu.Vielleicht machen die noch ein paar Veränderungen.
Ich denke eine Garten ist wie eine gemietete Wohnung,nach Auszug muss man den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.