Haften wir wenn die Nachbarskinder auf unserem Trampolin sich verletzen?

6 Antworten

skyfly71 hat Recht. Ihr haftet nur bei (wenn nicht sogar grobem) Mitverschulden. Man müsste jetzt mal überlegen, wo inwiefern ein Jurist euch Verschulden vorwerfen könnte.

  • Wenn das Trampolin z. B. kein TÜV-Siegel hat und ihr trotzdem den Kindern die Erlaubnis zur Benutzung erteilt. Aber ich nehme an, dass solche Trampolins immer ein TÜV-Siegel o. ä. haben.

  • Wenn in der Bedienungsanleitung des Trampolins z. B. steht "nur für Kinder ab 6".

Ich denke aber nicht, dass euch vorgeworfen werden kann, dass sich "Dritte" bei unerlaubter Benutzung von Gegenständen auf eurem Grundstück verletzen. Aber auch hier kann man keine Garantie geben. Wenn der Anwalt findig ist und nachweisen kann, dass ihr von dem Loch im Zaun wusstet und davon, dass die 2-jährige diesen Umstand ständig nutzt, um auf euer Trampolin MIT eurem Wissen zu gehen, könnte ein Richter auch ein Verschulden eurerseits vermuten.

Die Irrgedanken von Juristen sind kaum vorhersehbar. Von wahnwitzigen Urteilen liest man ständig. Aber wenn man nicht einmal mehr ein Trampolin ungesichert in seinem Garten stehen lassen darf, was denn dann? Eine Heckenschere, einen Rasenmäher, ein Beil oder gar eine Kettensäge? Wohl kaum. Man dürfte nichts mehr rumliegen lassen.

ich gehe davon aus das die mutter dafür haftet wenn die nähmlich nicht auf die kleene aufpasst hat sie ihre aufsichtspflicht verletzt

Die Mutter bzw. die Eltern haben hier die Aufsichtspflicht nicht ihr!

Rechtlich muß nachgearbeitet werden !

Ja , Ihr habt eine Garantenstellung = Mitverantwortung !

ja, wer sonst soll verantwortlich sein???