[Geklärt] Miete Zahlen VOR dem einzug?

12 Antworten

Du zahlst Miete ab dem Tag, wo du über die Wohnung verfügst. Bekommst du den Schlüssel am 01.06., zahlst du Miete ab 01.06.
Bekommst du ihn am 01.08., zahlst du ab 01.08.

Ab da verbrauchst du ja schließlich auch Betriebskosten wie Wasser und Heizung (für die Renovierung). Das kann ja weder Vormieter noch Vermieter bezahlen.

Das alles gilt natürlich nur dann, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde (wenn er dir z. B. 2 Wochen Miete für die Renovierung "schenkt".)

Kommt auf den Vermieter an.., die meisten lassen es aber zu dass du die Wohnung vorab renovieren kannst. - so ganz uneigennützig ist es nicht.., du verschönerst ja ihr Eigentum. 😁
Je mehr Zeit du hast, umso schöner wird es in der Regel.

Also, am besten mit betreffendem Vermieter sprechen..

Wenn im Mietvertrag 01.08. steht ist ab dort erst Miete zu zahlen. Allderings muss der Vermieter auch vor dem 01.08. keinen Zutritt gewähren auch nicht zum renovieren.

Nicht wann man eine  Vertrag unterschreibt sondern wann er beginnt ist wichtig.

Erst ab Mietbeginn muss man die Miete zahlen, sie muss dann spätestens am dritten Werktag eines Monats für den laufenden Monat angewiesen sein.

Die Kaution darf laut BGB in drei Raten gezahlt werden.

Wenn Du die Wohnung schon zum 1.6 haben möchtest, wird der Vermieter auch ab 1.6 Miete verlangen.