Erstausstattung ALG2 Hilfe?

6 Antworten

Wenn du schon im Leistungsbezug bist und innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches deines Jobcenters umziehen würdest,dann musst du nicht zwingend eine Zusicherung der Kostenübernahme einholen !

Nur wenn du auch alle Kosten die mit dem Umzug in Zusammenhang zu bringen sind geltend machen möchtest,also Kosten für Umzug,in der Regel bekommt man da eine Pauschale für einen Transporter gezahlt die sich nach den Personen im Haushalt richtet und etwas für die Verpflegung der Helfer,dann für die Renovierung,ein zinsloses Darlehen für die Kaution und wenn eine Nachzahlung anstehen sollte,die nach einer Jahresendabrechnung gezahlt werden muss,solltest du die Zusicherung auf jeden Fall einholen.

Würdest du darauf nicht angewiesen sein,dann müsste dir das Jobcenter deine bisher gezahlten KDU - auch ohne die Zusicherung zur Kostenübernahme weiter zahlen.

Die Erstausstattung könntest du beantragen und auch bekommen,wenn die möblierte Unterkunft deine erste eigene Wohnung war.

Das ist meist der Fall,wenn man bei den Eltern auszieht.

Wenn du vorher schon mal eine Wohnung hattest und die dazugehörige Ausstattung,dann würde das keine Erstausstattung mehr sein,sondern eine Ersatzbeschaffung und diese ist aus dem Regelsatz anzusparen.

Es bestünde dann nur die Möglichkeit,dass du dann ein zinsloses Darlehen beantragen könntest,wenn du die Ausstattung dringend benötigen würdest und nicht anderweitig finanzieren könntest,z.B. durch eigenes Vermögen oder ein zinsloses Darlehen von Verwandten oder Freunden.

Wieso ziehst du um? Na, erst mal egal. Für die Erstausstattung musst du das jedenfalls nicht.

Die Erstausstattung ist nicht von einem Umzug abhängig, sondern davon, ob du den Gegenstand schon mal hattest. Wirst du z.B. gerade 30 (ich denke mal nicht) und merkst, dass die Isomatte auf dem Boden nicht mehr ausreicht, ist das eine Erstausstattung.

Hast du in einer WG gewohnt, in der jemand anderes den Kühlschrank stellte und du hattest noch keinen, ist das Erstausstattung. Ziehen deine WG-Leute aus und der Kühlschrank verschwindet mit einem Mitbewohner, idt das Erstausstattung.

Dinge, die schon hast, bekommst du nicht ersetzt, alles Neue und irgendwie Relevante (Gardinen, Möbel, Matratze, Herd...) bekommst du gestellt. Meistens nicht nach den ortsüblichen Preisen, dann sammelst du Quittungen und legst gg. den Bescheid Widerspruch ein, falls es einfach nicht reicht.

Hallo Krusty1990,

da du eigentlich mehrere kleine Fragen gestellt hast beantworte ich das mal stückweise:

Würde ich, wenn mir ein Umzug zugestimmt wird

Für einen Umzug selber braucht man keine Zustimmung, das würde gegen das GG verstoßen. Die Zustimmung benötigst du nur zur Kostenübernahme des Umzuges, d. h. Renovierung, Transporter, Helfer, ev. höhere Miete u. Nebenkosten etc.

eine Waschmaschine, Sofa usw. zugestellt

Die Erstausstattung wird i. d. R. als Geldleistung erbracht. Dir wird als überhaupt nichts zugestellt, dir wird lediglich Geld für die Anschaffung gewährt.

Würde ich, wenn mir ein Umzug zugestimmt wird, eine Waschmaschine, Sofa usw. zugestellt?

Ob du erfolgreich eine Erstausstattung beantragen kannst hängt von Angaben ab, die du leider nicht gemacht hast, deswegen kann man deine Frage auch nur allgemein beantworten.

Eine Erstausstattung wird dann gewährt, wenn du diese Dinge noch nicht besessen hast (es gibt aber noch weitere mögliche Fallkonstellationen). D. h. wenn diese möbelierte Wohnung deine erste eigene Wohnung war und du nun in eine unmöbelierte umziehst, kann Anspruch bestehen. Bsp.: Herd, ist wohl in der möbelierten Wohnung enthalten, in einer unmöbelierten nicht. Hattest du vorher noch nie einen, hast du Anspruch auf einen. Hattest du vorher aber einen und hast ihn verkauft, als du in die möbelierte Wohnung gezogen bist, dann hast du keinen Anspruch.

Ich habe auch noch einen Verweis für dich, bei dem du das alles nochmal ausführlich nachlesen kannst. Schau mal unter: http://www.harald-thome.de/media/files/AE/AE-Darmstadt---0.04.2011.pdf




Nein,eine Erstausstattung gibt es nur für die erste eigene Wohnung,Du hast schon eine und kannst nun nur noch ein Darlehen beantragen.Es gibt für eine Erstausstattung auch nicht all zu viel,eine Waschmaschine sowiso nicht,nur eine Grundausstattung da das aller nötigste.

Das solltest lieber in deinem Job-Center anfragen, die können dir dann sagen ob dir das zusteht oder nicht.

Da wäre ich sehr vorsichtig. Die Mitarbeiter eines JC erzählen einem oft Unsinn. Selbst zu ziemlich eindeutigen Sachverhalten bekommt man falsche Antworten. Man sollte keinesfalls ungeprüft das glauben, was einem dort erzählt wird.

Und immer im Hinterkopf behalten: die JC wollen Geld sparen. Wenn sie korrekte Auskünfte erteilen würden, dann würde es sie eine Menge Geld kosten.