Miete bei Wohnrecht und Pflichtteil?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich mag gerade keinen Aufsatz schreiben. Das wäre es aber, was für Deine Antwort nötig ist. Hier steht, was es mit der Abschmelzung auf sich hat, die bereits erwähnt wurde: http://www.erbfix.de/2016/06/pflichtteilserganzung-zehnjahresfrist.html

Die Aufhebung des Wohnungsrechts (denn darauf läuft es ja hinaus) ist eine Schenkung und daher im Prinzip pflichtteilsergänzungsrelevant.

Und jetzt ab zum Fachanwalt für Erbrecht!

Mir ist nicht ganz klar, was du mit "Pflichtteil" meinst. Wenn du das Haus überschrieben bekommen hast, ist es erstmal deins, so lange deine Eltern noch leben.

Leben deine Eltern 10 Jahre nach der Überschreibung immer noch (was wir mal alle hoffen), ist die Sache erledigt.

Werden die 10 Jahre nicht voll, wird das Erbe (und der Pflichtteil) anteilig errechnet.

Hast du ein Testament (und entsprechend formuliert) erbt dein Bruder von dir nichts.

Also was soll der Pflichtteil deines Bruders mit einer etwaigen Miete zu tun haben, die du kassierst?

(Wenn es jemand besser weiß, darf er mich gern korrigieren.)

ichweisnix  23.09.2016, 08:44

Also was soll der Pflichtteil deines Bruders mit einer etwaigen Miete zu tun haben, die du kassierst?

Für die Miete gibt es keinen Rechtsgund, da die Eltern ja ein unentgeltliches Wohnrecht haben. Der Wert des Wohnrechts wird ja bei der Schenkung berücksichtig. Wird auf das Wohnrecht verzichtet, stellt das eine erneute Schenkung dar. Alternativ wären die einzlenen Mietzahlungen als Schenkungen zu verstehen.

Blackdevil253 
Fragesteller
 23.09.2016, 08:50
@ichweisnix

Die Mutter würde den Mietvertrag mit uns ja Freiwillig machen, da wir die Darlehen Übernommen haben (die durch den Bruder entstanden sind).

Blackdevil253 
Fragesteller
 23.09.2016, 08:46

Es geht darum, das der Bruder noch einen Pflichtteil bekommen würde wenn die Mutter stirbt. Deshalb haben wir den Übergabevertrag geschlossen. Wir sind uns nur nicht sicher, ob sich der Pflichtteil für den Bruder darurch erhöhen würde, wenn wir Miete von der Mutter bekommen. Wir wollen den Pflichtteil senken und nicht erhöhen. Da im Vertrag ein Jahreswert von 5400 € eingetragen ist, sind wir unschlüssig, ob es dann Probleme gibt, wenn die Mutter nicht mehr ist. Die 5400 € mindern ja auch den Pflichtteil des Bruders.

kabbes69  23.09.2016, 09:03
@Blackdevil253

Unentgeltliches Wohnrecht. Vielleicht muss ich mal von dem Schlauch runtergehen auf dem ich gerade stehe. Was hindert Mama daran zB die Lebensmittel für den gesamten Haushalt zu zahlen, euch mal noch ein paar Klamotten zu spendieren.? Sie muss eine Zuwendungen an euch, ja nicht als  Miete deklarieren. Und wie schon gesagt, in 10 Jahren wird das Haus für die Berechnung von Bruders Pflichtteil nicht mehr berücksichtigt. 

Blackdevil253 
Fragesteller
 23.09.2016, 09:05
@kabbes69

Es ging ja auch darum, die Miete dan beim Finanzamt anzusetzen, da sehr viele Reparaturen etc, gemacht werden müssen. Damit wir nicht auf alles Kosten sitzenbleiben. Und mit der 10 Jahresfrist bin ich auch nicht mehr ganz sicher, da ich gelesen habe das diese erst nicht beginnt wenn ein Wohnrecht eingetragen ist.

bartman76  23.09.2016, 09:08
@Blackdevil253

Wir haben einen ähnlichen Fall und daher bin ich mir relativ sicher, dass die 10 Jahre auch mit eingetragenem Wohnrecht laufen.

kabbes69  23.09.2016, 09:59
@Blackdevil253

Ohne mir hier jetzt ganz sicher zu sein, es gibt eine 10 Jahresfrist bezüglich Erbrecht. Dann gibt es eine 10 Jahresfrist was Schenkungen betrifft in Verbindung mit  offenstehende Forderungen nach Sozialgesetzbuch. 

Und die Miete müsst ihr ja als Einnahmen deklarieren, dann schießt ihr euch ja ein Eigentor? Aus den Reparaturkosten könnt ihr ja welche mit ausgewiesenem Arbeitslohn zumindest teilweise absetzen. 

Bleibt noch zu klären, warum Bruder sich im Vertrag die Übernahme der Schulden nicht als Anzahlung seines Pflichtteils anrechnen lies.? Wäre Mama einen Tag vor Beurkundung gestorben, hätte er diese schließlich auch geerbt. 

Blackdevil253 
Fragesteller
 23.09.2016, 10:24
@kabbes69

Das ist alles eine längere geschichte. Der Bruder ist in das Haus eingezogen, hat dann die oberen 2 Etagen ausgebaut, hat dafür natürlich Darlehen aufgenommen, die die Mutter in gutem Willen mit unterzeichnet hat. Dann ist er ohne Begründung ausgezogen, so das die Mutter die Darlehen übernehmen musste, da das Haus sonst weg gewesen wäre. Zudem hat er beim Auszug alles böswillig zerstört, hat Stromleitungen zerschnitten, Stecker aus den Wänden gerissen etc, die hälfte der von ihm bewohnten Etagen ist noch im Rohbau.....deshalb wollen wir das Erbe mindern. Doch um die Kosten zu deckeln, wollten wir einen Mietvertag machen um auch die Kosten alle gelten machen zu können. Das geht ja nur wenn man Mieteinnahmen hat. Es ist eine sehr schwierige Situation für uns alle. Ein haufen Geld. Aber wenn wir durch die Miete erzielen würden, das der pflichtteill steigt, müssen wir uns etwas anderes Überlegen.

kabbes69  23.09.2016, 22:53
@Blackdevil253

Dir jetzt einen guten Rat zu geben, ohne den Vertrag zwischen dir und den Eltern zu kennen, ist es schwierig. Da der Bruder an dem Vertrag eher nicht beteiligt war und es sich wohl um einen Schenkungsvertrag handelt, hat er einem Pflichtteilsverzicht auch nicht zugestimmt. Ich würde die 10 Jahresfrist von einem Anwalt prüfen lassen, ich denke es kommt darauf an, wie das Wohnrecht formuliert ist, evtl auch den Wert des Hauses zum jetzigen Zeitpunkt begutachten lassen. Ich weiß, das kostet alles nochmals Geld. Je nach Gesundheitszustand der Mutter und Wert des Hauses ergibt die Umwandlung in Miete hier vielleicht wirklich Sinn. 

Bei der Miete handelt es sich auf die eine oder andere Weise um eine erneute Schenkung. Dies erhöht des Pflichtteil.

Allerdings ist es so, das mit Aufgabe des Wohnrechts und Zahlung der Miete die Abschmelzungsfrist definitiv beginnt. Ansonsten hängt der Fristbeginn davon ab, das der Schenker auch real entreichert wurde, d.h. das Haus nicht mehr in den Umfang nutzen darf wie er es vorher gedurft hätte.

Blackdevil253 
Fragesteller
 23.09.2016, 09:03

Also heist das jetzt, wenn wir Miete bekommen würden, müssten wir noch mehr als normal an den Bruder bezahlen wenn es soweit ist?

Das ist doch unfair, wir bezahlen die Schulden die durch ihn zustandegekommen sind, zahlen die Kosten für das Haus und müssen dann auch noch den Pflichtteil bezahlen?

Da durch den Bruder viele Schäden am Haus entstanden sind, müssen wir die kosten für die reparaturen auch bezahlen, deshalb würde die Mutter den Mietvertrag mit uns machen.

Also würde das nur funktionieren, wenn das Wohnrecht aus dem Vertrag genommen wird? Das ist aber auch alles kompliziert.