Lebenslanges Wohnrecht Kündigung der Wohnung.. Hilfe..

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Ein "Wohnrecht" ist eine dingliche Belastung der Immobilie. Diese gilt aber nur wenn sie grundbuchlich erfasst ist. Da nicht einmal der Mietvertrag vorgelegt werden kann, wird hier eine KLage gegen die Kündigung ins Leere laufen.

Ich schätze, es handelt sich eher um einen Mietvertrag auf Lebenszeit. Den habt ihr mit Kauf des Hauses übernommen und als Rechtsnachfolger des Vermieters ebenso zu erfüllen - der Mieter wäre unkündbar.

Sofern der Mieter noch einen derartigen Vertrag besitzt, könnte er die Kündigung wirksam abwenden.

Ein Wohnrechtanspruch wäre im Grundbuch als Grundschuld eingetragen.

HTH

G imager761

ohne schriftliche beweise hast du keinerlei grundsätzliche rechte.

Wenn ein Mietvertrag nicht mehr auffindbar ist, kann jede der beteiligten Parteien alles Mögliche behaupten aber nichts beweisen. Es wird also in so einem Fall auf die gesetzliche Kündigungsfrist hinauslaufen. Im Übrigen wird ein Wohnrecht normalerweise im Grundbuch eingetragen.