Wohnrecht in Erbengemeinschaft?!

3 Antworten

Was da erfolgt ist, ist kein "vorzeitiges Erbe", sondern eine Schenkung. Es gibt sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche. Man müßte also prüfen, wie hoch das Erbe ist und wenn davon weniger als die Hälfte übrig bleibt durch die Schenkung, muß der Bruder Ausgleich leisten.

Allerdings ergeben sich bei dem vorgetragenen Sachverhalt so einige Fragen:

Es ist doch so zu verstehen, dass der Bruder Wohnrecht an einer Wohnung des Hauses hat. Nur das kann man als Wohnrecht bezeichnen. Die Nutzungsbefugnis über das gesamte Haus wäre ein Nießbrauch.

Sodann vermag ich bei der Übertragung des Wohnrechts an einer Wohnung nicht zu erkennen,dass das Haus nur deswegen schwer zu veräußern sein sollte.

wollehatfragen 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:33

Danke schon mal für die prompte Antwort. Er (Sie) hat ein Mietzinsfreies Wohnrecht im 6 Familien Haus auf Lebenszeit im Grundbuch eintragen lassen, anhand einer Formel zum Wohnrecht die ich im Netz gefunden habe, Jahreszins x durchschnittlicher Lebenserwartung = Abzug vom Verkehrswert, da würde das Haus weit mehr als die Hälfe an Wert verlieren.

ereste  21.08.2014, 12:59
@wollehatfragen

wolle, bevor du spekulierst: du musst wirklich zuerst wissen, ob es Wohnrecht oder Nießbrauch ist. Es gibt noch mehr Fragen und dann eine ganze Menge an Informationen, auch für die Zukunft (z.B. Schenkung nach Ablauf von 10 Jahren). Nicht alles, was du findest, passt auch auf eure Situation!

Kannst du dich nicht mit einigen Geschwistern zusammentun und ihr lasst euch dann ausführlich von einem Anwalt für Erbrecht informieren und beraten?

Im Rahmen eines ggf. vorhandenen Pflichtteilergänzungsanspruchs kann es zu Ausgleichszahlungen seitens des Bruders kommen - das Wohnrecht ist kein Erbe oder Vermächtnis, sondern eine Schenkung.

Bei Ausgleichsansprüchen wird dann der Wert des Wohnrechts gem. Bewertungsgesetz ermittelt.

Die Idee das Wohnrecht aus dem angegeben Grund anzufechten ist absurd und würde die Gewährung eines Wohnrechtes damit defacto abschaffen.

Wenn sich die Immobilie tatsächlich nur schwer veräußern läßt, dann kann dem Bruder auch eine Ausgleichzahlung für den Verzicht auf das Wohnrecht angeboten werden - hier wird der Bruder dann ggf. auch das Bewertungsgesetz hinzuziehen um einen angemessenen Preis zu finden - aber einigen kann man sich auf jede Summe.

Auch der neue Eigentümer könnte diese Zahlung leisten um das Wohnrecht zum Erlöschen zu bringen.

ihr könntet dem bruder das wohnrecht "auszahlen",weil er ja sicherlich auch nebenkosten trägt,sodass nur die kaltmiete kapitalisiert werden müsste.

wollehatfragen 
Fragesteller
 21.08.2014, 10:35

Das käme ja nur in Frage wenn er das auch wollte, was er aber strikt ablehnt.

gansh  21.08.2014, 10:39
@wollehatfragen

ihr könntet ihm mit zwangsverkauf, zur auflösung der gemeinschaft, drohen.